Wohn- und Geschäftshaus
Unten Laden, oben Wohnungen.
Zwei Mietrechte unter einem Dach. Wir führen beide nebeneinander und rechnen so ab, dass sie sich nicht vermischen.
Miete, Indexanpassung, Vertragsfristen, Nebenkosten und die Vermietung leerer Flächen. Gewerbe hat eigene Regeln, wir kennen sie. Im Märkischen Kreis, in Dortmund, Hamm, Lünen und ganz NRW.
5,054 Google-Bewertungen Schmidt Immobilien & HausverwaltungKurz erklärt
Gewerbeverwaltung
die, Substantiv
Die Verwaltung vermieteter Läden, Büros, Praxen, Hallen und Gastronomieflächen im Auftrag des Eigentümers. Anders als bei Wohnungen bestimmt hier vor allem der Mietvertrag, was gilt.
Fristen im Kalender.
Laufzeiten, Optionen und Kündigungstermine. Nichts verstreicht, weil niemand daran gedacht hat.
Miete angepasst.
Indexmiete und Staffeln rechnen wir nach und kündigen die Anpassung rechtzeitig an.
Sauber getrennt.
In Häusern mit Wohnungen und Gewerbe rechnen wir so ab, dass jeder zahlt, was er verursacht.
Leerstand kurz.
Wird eine Fläche frei, suchen wir den nächsten Mieter und setzen den Vertrag auf.
Wohn- und Geschäftshaus
Zwei Mietrechte unter einem Dach. Wir führen beide nebeneinander und rechnen so ab, dass sie sich nicht vermischen.
Läden, Büros, Praxen
Feste Laufzeiten, Indexklauseln und Verlängerungsoptionen. Wir behalten Termine und Anpassungen im Blick.
Hallen und Lager
Hier zählt, dass Wartung, Prüftermine und die Verteilung der Nebenkosten klar geregelt sind und eingehalten werden.
Gastronomie
Was ein Restaurant zusätzlich verbraucht, rechnen wir heraus, damit es nicht bei den übrigen Mietern landet.
Bei Gewerbe regelt der Mietvertrag fast alles, vom Index bis zur Kaution. Unsere Arbeit ist, dass jede Vereinbarung darin zum richtigen Zeitpunkt umgesetzt wird.
3. Werktag
des Quartals als Kündigungstermin, § 580a Abs. 2 BGB
Wir halten Laufzeiten, Optionen und Kündigungstermine im Kalender, rechnen Indexanpassungen nach und bereiten die Schreiben an Ihre Mieter vor.
Mieteingang mit und ohne Umsatzsteuer im Blick, bei Rückstand erinnern und mahnen.
Nach Mietvertrag statt nach Verordnung. In gemischten Häusern getrennt von den Wohnungen.
1,5 Mieten
kalt, zzgl. MwSt., für die Vermietung
Anfragen, Besichtigung, Auswahl und Gewerbemietvertrag in Textform, mit Kaution und Übergabeprotokoll.
11 Betriebe
feste Partner aus der Region
Wir beauftragen, stimmen den Termin mit dem Mieter ab und prüfen die Rechnung.
24 h
bis zur Antwort
Schäden und Fragen landen bei uns, nicht bei Ihnen. Am Telefon sprechen Sie mit uns persönlich.
02351 6791511Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Einzelfall gilt, was Ihr Mietvertrag regelt.
Sie folgt dem Verbraucherpreisindex, nach oben wie nach unten. Voraussetzung ist eine Bindung von mindestens zehn Jahren. Eine Klausel, die nur steigen kann, gefährdet die ganze Vereinbarung.
Die Textform gilt auch für Änderungen. Wer eine neue Miete oder Fläche nur mündlich vereinbart, riskiert, dass aus dem festen Vertrag ein jederzeit kündbarer wird (§ 550 BGB).
Verursacht das Gewerbe erheblich mehr Kosten, etwa ein Restaurant beim Müll, werden diese vorab abgezogen. Sonst zahlen die Wohnungsmieter mit (BGH VIII ZR 46/10).
Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Offen gerechnet: Ihr Richtwert in Sekunden, und darunter alles, was je nach Fall dazukommen kann.
Ihr Richtwert für die Verwaltung
ab614,04€im Monat, inklusive 19 % MwSt.
516 €netto im Monat
21,50 €netto je Einheit
Direkt über einer Stufengrenze gilt mindestens der Betrag der kleineren Stufe, hier wie bei 20 Einheiten.
Euro je Einheit und Monat, netto. Je größer das Haus, desto günstiger.
Nicht jedes Haus braucht es. Wenn doch, steht der Betrag vorher schriftlich im Angebot.
Alle Angaben sind Richtwerte, gleich ob Eigentümergemeinschaft, Mietshaus oder Gewerbe. Je nach Objektart und Situation können Preise und Zusatzkosten abweichen.
Aus unserem Büro in der Altenaer Straße 163a in Lüdenscheid. Wenn Sie anrufen, nimmt jemand von uns ab.
02351 6791511Mo bis Fr 10 bis 18 Uhr, Termine nach Vereinbarung
Marcus SchmidtGeschäftsführerUnverbindlich und kostenlos. Sie brauchen nur ein paar Angaben zum Objekt, keine Unterlagen.
Lieber reden? Bei uns geht noch ein Mensch ans Telefon. 02351 6791511 Mo bis Fr 10 bis 18 Uhr, Termine nach Vereinbarung
Angekommen
Ihre Vorgangsnummer
Eilt es? Rufen Sie an und nennen Sie Ihre Vorgangsnummer: 02351 6791511
Kurze Antworten, mit dem Paragrafen oder Urteil dazu.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Rufen Sie an, wir beantworten sie gern direkt. Bei uns geht noch ein Mensch ans Telefon. Mo bis Fr 10 bis 18 Uhr, Termine nach Vereinbarung.
02351 6791511Wir rechnen eine feste Pauschale je Einheit und Monat, nach derselben Staffel wie bei allen Verwaltungen:
Alle Preise zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer. Je nach Objekt kann der Preis abweichen. Für die Vermietung einer leeren Gewerbefläche berechnen wir 1,5 Kaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer. Den genauen Betrag bekommen Sie schriftlich im Angebot.
Zum KostenrechnerEine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht. Die Grenze von drei Monatsmieten in § 551 BGB gilt nur für Wohnungen. Bei Gewerbe wird die Höhe frei vereinbart, sie darf den Mieter aber nicht unangemessen benachteiligen.
Üblich sind je nach Objekt und Laufzeit mehrere Monatsmieten, als Barkaution oder Bankbürgschaft. Was für Ihr Objekt passt, stimmen wir vor dem Vertrag mit Ihnen ab.
Nur, wenn der Mietvertrag es vorsieht oder der Mieter zustimmt. Eine gesetzliche Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete wie bei Wohnungen (§ 558 BGB) gibt es bei Gewerbe nicht, dafür auch keine Kappungsgrenze.
Üblich sind eine Indexmiete, die der Inflation folgt, oder eine Staffelmiete mit festen Stufen. Wir prüfen Ihren Vertrag und behalten die Termine im Blick.
Die Miete muss an einen amtlichen Preisindex gekoppelt sein, meist den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts. Außerdem muss der Vermieter mindestens zehn Jahre an den Vertrag gebunden sein, etwa durch eine feste Laufzeit oder einen Kündigungsverzicht (§§ 2, 3 Preisklauselgesetz).
Die Klausel darf keine Seite unangemessen benachteiligen. Eine Klausel, die nur Erhöhungen und nie Senkungen zulässt, ist deshalb riskant.
Seit dem 1. Januar 2025 genügt für Gewerbemietverträge mit mehr als einem Jahr Laufzeit die Textform, für ältere Verträge seit dem 1. Januar 2026. Eine unterschriebene Papierurkunde ist nicht mehr nötig.
Fehlt auch die Textform, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist mit gesetzlicher Frist kündbar (§ 550 BGB). Nachträge sollten deshalb genauso sorgfältig festgehalten werden wie der Vertrag selbst.
Ist nichts anderes vereinbart, spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ende des nächsten Vierteljahres (§ 580a Abs. 2 BGB). Viele Gewerbeverträge laufen aber fest über mehrere Jahre, oft mit Verlängerungsoption.
Welche Frist in Ihrem Vertrag gilt, halten wir in unserem Kalender fest, damit keine Option und kein Kündigungstermin verpasst wird.
Auch bei Gewerbe ist in angemessener Frist abzurechnen, in der Regel innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums. Anders als bei Wohnungen verliert der Vermieter eine Nachzahlung aber nicht automatisch, wenn er später abrechnet (BGH, Urteil vom 27. Januar 2010, XII ZR 22/07).
Bis die Abrechnung da ist, kann der Mieter allerdings weitere Vorauszahlungen zurückhalten. Wir rechnen deshalb pünktlich ab.
Ja, wenn es im Mietvertrag klar vereinbart ist. Der Bundesgerichtshof hat die Umlage von Kosten der Hausverwaltung in Gewerbemietverträgen gebilligt (Urteil vom 9. Dezember 2009, XII ZR 109/08). Bei Wohnungen ist das ausgeschlossen.
Die Kosten müssen sich im üblichen Rahmen halten. Wir prüfen, was Ihr Vertrag hergibt.
Für die Wohnungen gelten Betriebskostenverordnung und Wohnraummietrecht, für das Gewerbe vor allem der Mietvertrag. Verursacht das Gewerbe deutlich höhere Kosten, etwa ein Restaurant beim Wasser oder Müll, müssen diese Kosten vorab herausgerechnet werden, bevor der Rest auf die Wohnungen verteilt wird.
Der Bundesgerichtshof verlangt diesen Vorwegabzug, wenn die Wohnungsmieter sonst erheblich mehr zahlen würden (Urteil vom 13. Oktober 2010, VIII ZR 46/10).
Die Vermietung ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Sie können aber zur Umsatzsteuer optieren, wenn Ihr Mieter Unternehmer ist und die Räume nur für Umsätze nutzt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (§ 9 Abs. 2 UStG). Dann können Sie auch selbst Vorsteuer ziehen.
Ob sich das lohnt, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater. Wir sorgen dafür, dass Mietvertrag und Abrechnung dazu passen.
Auf E-Mails und Nachrichten antworten wir innerhalb von 24 Stunden, montags bis freitags. Nach einer Anfrage über diese Seite bekommen Sie eine Vorgangsnummer und ein festes Datum für unsere Rückmeldung.
Bei uns geht noch ein Mensch ans Telefon. Mo bis Fr 10 bis 18 Uhr, Termine nach Vereinbarung: 02351 6791511.
Mietverwaltung Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und ganzen Beständen: Miete, Nebenkosten, Mieterwechsel, Handwerker.
Sondereigentum Für einzelne Wohnungen in Häusern, die wir als WEG-Verwalter betreuen: Miete, Abrechnung, Versammlung.
WEG-Verwaltung Für Eigentümergemeinschaften: Versammlung, Wirtschaftsplan, Abrechnung, Beschlüsse umsetzen. In Lüdenscheid und in allen 15 Orten des Märkischen Kreises.
Google-Bewertungen
Aus unserem Google-Profil Schmidt Immobilien & Hausverwaltung, für Verwaltung, Verkauf und Vermietung. Ein Büro, ein Ansprechpartner.
Alle Bewertungen auf Google„Ehrlich, lustig, professionell! Super Makler der nicht nur das verkaufen im Blick hat sondern auch die Menschen die dahinter stehen. Top Abwicklung. Immer wieder gerne!“
„Wir wollen uns einmal ganz herzlich bei dem herr Schmidt bedanken . Ein unglaublich sehr sympathischer und netter Mensch. Dank ihn hat mein Bruder in Sekunden schnelle eine top Wohnung bekommen . Vielen Dank für alles .“
„Ich kann gar nicht genug betonen, wie zufrieden wir mit der Unterstützung von Herrn Schmidt war! Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss des Kaufprozesses fühlten wir uns stets gut betreut und informiert. …“
„Ich wollte mich bei dem Herrn Schmidt bedanken. Der Verkauf meines Hauses war dank Marcus Schmidts Hilfe sehr schnell und unkompliziert. Die gesamte Abwicklung war super organisiert …“
„Wir möchten uns bei Herrn Schmidt bedanken für die tolle Beratung und die hervorragende Zusammenarbeit. …“
„Hallo, ich wollte mich hier nochmal bei dem Herrn Marcus Schmidt BEDANKEN, für seine Bemühungen. Der Herr Schmidt war für mich als Makler sehr freundlich und hilfsbereit …“
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Ausgewählte Bewertungen, wörtlich zitiert, Kürzungen sind mit … markiert. Stand September 2026. Eine eigene Prüfung, ob die Verfasser Kunden sind, findet nicht statt. Bewertungen von Mitarbeitern zeigen wir nicht.