01Getrennt oder einheitlich
Seit der Grundsteuerreform dürfen Gemeinden in NRW für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Sätze festlegen. Im Märkischen Kreis tun das 2026 10 von 15 Kommunen, einige sind nach einem Jahr zum einheitlichen Satz zurückgekehrt.
Wer Häuser in mehreren Orten besitzt, muss deshalb jeden Bescheid einzeln prüfen.
02Umlage auf die Mieter
Die Grundsteuer gehört zu den Betriebskosten und darf umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Eine Erhöhung landet damit in der nächsten Nebenkostenabrechnung.
Wer die Vorauszahlungen danach nicht anpasst, schiebt die nächste Nachzahlung schon vor sich her.
03Wohn- und Geschäftshäuser
Gemischt genutzte Grundstücke zählen in NRW zu den Nichtwohngrundstücken. Wo getrennte Sätze gelten, zahlt ein Haus mit größerem Ladenanteil deshalb oft den doppelten Satz.
In der Abrechnung muss dann klar sein, welcher Teil auf die Wohnungen und welcher auf das Gewerbe entfällt.