Strengere Regeln beim Mieterschutz
Dortmund gehört zu den 57 Gemeinden der Mieterschutzverordnung NRW. Bestandsmieten dürfen hier in drei Jahren um höchstens 15 Prozent steigen, bei Neuvermietung gilt die Mietpreisbremse, nach heutigem Stand bis Ende 2029.
Wir prüfen vor jeder Mieterhöhung und jeder Neuvermietung, was erlaubt ist, und begründen die Miete nachvollziehbar. Das schützt Sie vor Rückforderungen.




