Erst getrennt, jetzt einheitlich
2025 hatte Halver noch getrennte Hebesätze für die Grundsteuer B, 602 Prozent für Wohngrundstücke und 1.204 Prozent für Nichtwohngrundstücke. Seit dem Ratsbeschluss vom März 2026 gilt einheitlich 744 Prozent.
Für reine Wohnhäuser steigt die Grundsteuer damit, für Gewerbe sinkt sie. Wir rechnen die neuen Bescheide in der Nebenkostenabrechnung richtig ab und passen die Vorauszahlungen danach an.




