Grundsteuer 2026
Der Rat hat im April 2026 den Hebesatz der Grundsteuer B rückwirkend zum 1. Januar einheitlich auf 1.190 Prozent gesetzt. 2025 galten für Wohngrundstücke noch 883 Prozent. Für Wohnhäuser sind das rund 35 Prozent mehr.
Die Grundsteuer ist umlagefähig. Wir rechnen sie korrekt ab und sprechen eine Anpassung der Vorauszahlungen rechtzeitig an, damit die Abrechnung für 2026 keine böse Überraschung wird.




