Grundsteuer 2026 erstmals getrennt
2025 blieb Meinerzhagen bei einem einheitlichen Satz von 575 Prozent und verzichtete wegen der unklaren Rechtslage auf eine Trennung. Seit 2026 gilt: 725 Prozent für Wohngrundstücke, 1.450 Prozent für Nichtwohngrundstücke.
Für Wohnhäuser sind das 150 Prozentpunkte mehr, für Gewerbe und gemischt genutzte Häuser deutlich mehr. Wir berücksichtigen das in der Abrechnung und bei den Vorauszahlungen.




