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Mietverwaltung für Vermieter. Im Märkischen Kreis, in Dortmund, Hamm, Lünen und ganz NRW.

Mieteingang, Nebenkostenabrechnung, Mieterwechsel und Reparaturen. Sie bleiben Eigentümer, wir kümmern uns um den Rest.

5,054 Google-Bewertungen Schmidt Immobilien & Hausverwaltung

Richtwert ab 21,50 € je Einheit und Monat netto, zzgl. 19 % MwSt.

Unverbindlich und kostenlos. Rückmeldung bis Freitag, 16. Oktober.

Mietverwaltung in Kürze

Kurz erklärt

Miet­verwaltung

die, Substantiv

Die Verwaltung vermieteter Wohnungen und Häuser im Auftrag des Eigentümers: Mieteingang, Nebenkosten, Mieterwechsel und Reparaturen, damit Sie als Vermieter keine Arbeit damit haben.

  • ab 21,50 €netto je Einheit und Monat
  • NRWMärkischer Kreis, Dortmund, Hamm, Lünen und mehr
  • 24 Stundenbis zur Antwort auf Ihre Nachricht, montags bis freitags
  • Miete im Blick.

    Wir prüfen den Mieteingang laufend, erinnern bei Rückstand und mahnen, wenn es nötig ist.

  • Abrechnung fertig.

    Die Nebenkostenabrechnung für Ihre Mieter, fristgerecht und mit allen Belegen.

  • Mieterwechsel.

    Profi-Fotos, Video, Besichtigung, Auswahl, Mietvertrag und Übergabe aus einer Hand, wenn eine Wohnung frei wird.

  • Ruhe am Telefon.

    Ihre Mieter wenden sich an unser Büro, nicht an Sie privat. Wir organisieren, was zu tun ist.

Mieterwechsel

Neue Mieter.
Ihr Teil ist eine Entscheidung.

Wird eine Wohnung frei, übernehmen wir alles davor und danach. Sie entscheiden nur, wer einzieht.

Vermarktung aus unserem Büro. Ohne Aufpreis.

  • Profi-Fotos

    Professionelle Aufnahmen Ihrer Wohnung statt schneller Handybilder.

  • Video-Rundgang

    Ein kurzer Rundgang durch die Wohnung, damit Interessenten schon vorher sehen, was sie erwartet.

  • Anzeigen und Social Media

    Auf den Immobilienportalen, in den sozialen Medien und auf unserer Seite Wohnungen.

Umgesetzt von schwarzhochweiss (öffnet in neuem Fenster), der Werbeagentur in unserem Büro. Im Preis der Mietverwaltung enthalten.

  1. Anfragen

    Wir beantworten die Anfragen von Interessenten und stimmen die Besichtigungstermine ab.

  2. Besichtigen

    Wir zeigen die Wohnung vor Ort und beantworten die Fragen der Interessenten.

  3. Auswählen

    Wir prüfen die Unterlagen der Bewerber und stimmen die Auswahl mit Ihnen ab.

  4. Mietvertrag

    Vertrag vorbereiten und abschließen, die Kaution vereinbaren, höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten (§ 551 BGB).

  5. Übergabe

    Übergabe der Schlüssel mit Protokoll, danach sind wir der Ansprechpartner für den neuen Mieter.

Was wir für Sie tun. Das ganze Jahr über.

  • 12 Monate

    Frist für die Abrechnung, § 556 Abs. 3 BGB

    Nebenkostenabrechnung

    Wir erstellen die Abrechnung für Ihre Mieter mit allen Belegen und achten darauf, dass sie rechtzeitig ankommt. Kommt sie zu spät, ist eine Nachzahlung verloren.

  • Mieteingang und Mahnwesen

    Mieten auf dem Konto im Blick, bei Rückstand erinnern und mahnen.

  • 20 %

    Kappungsgrenze in drei Jahren

    Mieterhöhungen

    Wir prüfen, was möglich ist, und bereiten die Erhöhung vor, im Rahmen von § 558 BGB.

  • 11 Betriebe

    feste Partner aus der Region

    Reparaturen und Instandhaltung

    Wir beauftragen, stimmen den Termin mit dem Mieter ab und prüfen die Rechnung.

  • Wartung und Prüfpflichten

    Prüf- und Wartungstermine laufen über unseren Kalender, nicht über Ihr Gedächtnis.

  • 24 h

    bis zur Antwort

    Ansprechpartner für Ihre Mieter

    Schäden und Fragen landen bei uns, nicht bei Ihnen. Am Telefon sprechen Sie mit uns persönlich.

    02351 6791511
Vermieten in Lüdenscheid Quellen geprüft 09/2026

Vermieten in Lüdenscheid.
Was 2026 gilt.

5,30 bis 9,06 € Nettokaltmiete je m², von Baujahr bis 1964 bis Baujahr ab 2011 Gutachterausschuss Lüdenscheid, Grundstücksmarktbericht 2026, Stand 01.01.2025
20 % höchstens mehr Miete in drei Jahren. Eine Mietpreisbremse gibt es in Lüdenscheid nicht. § 558 Abs. 3 BGB, Mieterschutzverordnung NRW
1.190 % Hebesatz der Grundsteuer B seit 1. Januar 2026. Die Grundsteuer ist auf die Mieter umlegbar. Ratsbeschluss vom 20. April 2026
4,9 % der Wohnungen standen beim Zensus leer, rund 1.875 in der ganzen Stadt Zensus 2022, Wohnungsmarktbericht 2025

Mieterhöhung richtig begründen

Eine Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete braucht eine Begründung: zum Beispiel den Mietspiegel, ein Gutachten oder drei vergleichbare Wohnungen (§ 558a BGB). Wir prüfen, was für Ihre Wohnung trägt, und bereiten das Schreiben vor.

Grundsteuer im Blick

2025 galten für Wohngrundstücke noch 883 Prozent, seit 2026 sind es 1.190. Damit die Nebenkostenabrechnung keine Überraschung wird, passen wir die Vorauszahlungen Ihrer Mieter rechtzeitig an.

Leerstand kurz halten

Jeder Monat ohne Mieter kostet doppelt: die Miete fehlt, und die Nebenkosten tragen Sie allein. Wird eine Wohnung frei, kümmern wir uns sofort um Anfragen, Besichtigungen und den neuen Vertrag.

Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Selbst verwalten oder abgeben

Was sich für Sie ändert.

Aufgabe Selbst verwaltet Mit uns
Mieteingang Kontoauszüge prüfen, Rückstände selbst ansprechen Wir prüfen laufend, erinnern und mahnen
Nebenkostenabrechnung Belege sammeln, rechnen, Frist im Kopf behalten Fertige Abrechnung, rechtzeitig beim Mieter
Anrufe der Mieter Ihr privates Telefon, auch am Wochenende Unser Büro statt Ihr Handy, am Telefon persönlich erreichbar
Reparaturen Handwerker suchen, Termine abstimmen, nachhaken Feste Betriebe aus der Region, wir koordinieren
Mieterwechsel Anzeigen, Besichtigungen, Vertrag, Übergabe Übernehmen wir, Sie entscheiden, wer einzieht
Mieterhöhung Rechtslage prüfen, Schreiben aufsetzen Wir prüfen und bereiten alles vor
Nebenkosten

Was Sie auf Ihre Mieter umlegen dürfen.

Die Betriebskostenverordnung nennt 17 Kostenarten (§ 2 BetrKV). Umgelegt werden darf, was im Mietvertrag vereinbart ist.

Nicht umlegbar

Verwaltungskosten, also auch unsere Gebühr, sowie Instandhaltung und Reparaturen (§ 1 Abs. 2 BetrKV).

  1. Grundsteuer und öffentliche Lasten
  2. Wasserversorgung
  3. Entwässerung
  4. Heizung
  5. Warmwasser
  6. Verbundene Heiz- und Warmwasseranlagen
  7. Aufzug
  8. Straßenreinigung und Müllabfuhr
  9. Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
  10. Gartenpflege
  11. Beleuchtung
  12. Schornsteinreinigung
  13. Sach- und Haftpflichtversicherung
  14. Hauswart
  15. Antennen- und Breitbandanlage
  16. Wäschepflege
  17. Sonstige, wenn vereinbart
Kosten

Was kostet Ihre Verwaltung?

Offen gerechnet: Ihr Richtwert in Sekunden, und darunter alles, was je nach Fall dazukommen kann.

Ihr Richtwert für die Verwaltung

ab614,04€im Monat, inklusive 19 % MwSt.

516 €netto im Monat

21,50 €netto je Einheit

Euro je Einheit und Monat, netto. Je größer das Haus, desto günstiger.

  1. 58,90 1 bis 3
  2. 38,90 4 bis 6
  3. 34,90 7 bis 12
  4. 27,50 13 bis 20
  5. 21,50 ab 21
Angebot für 24 Einheiten anfordern

Offen gesagt Das kann dazukommen

Nicht jedes Haus braucht es. Wenn doch, steht der Betrag vorher schriftlich im Angebot.

  • Übernahme des Objektseinmalige Übernahmegebühr
  • EigentümerversammlungPauschale je Versammlung
  • VersicherungsschadenPauschale für die Abwicklung
  • GerichtsverfahrenKosten für die Abwicklung
  • Vermietung einer Gewerbeeinheit1,5 Kaltmieten zzgl. MwSt.

Alle Angaben sind Richtwerte, gleich ob Eigentümergemeinschaft, Mietshaus oder Gewerbe. Je nach Objektart und Situation können Preise und Zusatzkosten abweichen.

Ihr Team

Ihr Ansprechpartner.
Mit Namen und Gesicht.

Aus unserem Büro in der Altenaer Straße 163a in Lüdenscheid. Wenn Sie anrufen, nimmt jemand von uns ab.

02351 6791511Mo bis Fr 10 bis 18 Uhr, Termine nach Vereinbarung
  • Marcus Schmidt, GeschäftsführerMarcus SchmidtGeschäftsführer
Angebot Rückmeldung bis 16.10.

In fünf Fragen zu Ihrem Angebot

Unverbindlich und kostenlos. Sie brauchen nur ein paar Angaben zum Objekt, keine Unterlagen.

  1. Fünf kurze Fragen Fast alles zum Antippen. Das dauert etwa zwei Minuten.
  2. Sofort eine Größenordnung Schon bei Frage 2 sehen Sie, in welchem Rahmen die Kosten liegen.
  3. Rückmeldung bis Freitag, 16. Oktober Wir melden uns persönlich bei Ihnen. Danach bekommen Sie Ihr Angebot schriftlich.

Lieber reden? Bei uns geht noch ein Mensch ans Telefon. 02351 6791511 Mo bis Fr 10 bis 18 Uhr, Termine nach Vereinbarung

1Was sollen wir verwalten? Pflicht

Tippen Sie auf die Antwort, die am besten passt.

2Wie viele Wohnungen oder Einheiten sind es? Pflicht

Wohnungen und Gewerbeeinheiten zusammengezählt. Eine ungefähre Zahl reicht.

3Wo liegt das Objekt? Pflicht

Wir sind in Lüdenscheid zu Hause und in ganz NRW unterwegs.

4Wie ist es heute geregelt? Pflicht

Damit wir wissen, womit wir anfangen.

5Wie erreichen wir Sie?

Wir melden uns auf dem Weg, den Sie angeben.

Telefon oder E-Mail Pflicht

Eins von beiden genügt, gern auch beides.

Ihr Angebot

Lieber reden? Wir sind persönlich am Telefon: 02351 6791511

Häufige Fragen

Was Vermieter uns fragen

Kurze Antworten, mit dem Paragrafen dazu, wo das Gesetz etwas regelt.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Rufen Sie an, wir beantworten sie gern direkt. Bei uns geht noch ein Mensch ans Telefon. Mo bis Fr 10 bis 18 Uhr, Termine nach Vereinbarung.

02351 6791511
Was kostet eine Mietverwaltung in Lüdenscheid?

Wir rechnen eine feste Pauschale je Einheit und Monat. Je mehr Wohnungen, desto günstiger wird es je Einheit:

  • 1 bis 3 Einheiten: ab 58,90 € netto je Einheit und Monat
  • 4 bis 6 Einheiten: ab 38,90 € netto je Einheit und Monat
  • 7 bis 12 Einheiten: ab 34,90 € netto je Einheit und Monat
  • 13 bis 20 Einheiten: ab 27,50 € netto je Einheit und Monat
  • Mehr als 20 Einheiten: ab 21,50 € netto je Einheit und Monat

Alle Preise zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer. Je nach Objekt kann der Preis abweichen, dazu kommt eine einmalige Übernahmegebühr. Den genauen Betrag bekommen Sie schriftlich im Angebot.

Zum Kostenrechner
Wer ist Ansprechpartner für meine Mieter?

Wir. Ihre Mieter melden Schäden, Fragen und Anliegen bei uns im Büro, per Telefon, E-Mail oder Nachricht. Wir organisieren den Handwerker und halten Sie auf dem Laufenden.

Bei uns geht noch ein Mensch ans Telefon. Auf Nachrichten antworten wir innerhalb von 24 Stunden, montags bis freitags.

Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung beim Mieter sein?

Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Für das Jahr 2025 also bis zum 31. Dezember 2026.

Kommt sie später, kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen, außer er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Wir erstellen die Abrechnung und achten auf die Frist.

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Höchstens drei Monatsmieten ohne die Betriebskosten. Der Mieter darf die Kaution in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses (§ 551 BGB).

Übernehmen Sie auch Mieterhöhungen?

Ja. Wir prüfen, ob und wie weit die Miete angepasst werden kann, und bereiten das Schreiben an den Mieter vor. Die Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete regelt § 558 BGB, mit Fristen und Obergrenzen, die eingehalten werden müssen.

Verwalten Sie auch kleine Häuser mit zwei oder drei Wohnungen?

Ja. Unsere Preisstaffel beginnt bei einer Einheit, für 1 bis 3 Einheiten gilt ab 58,90 € netto je Einheit und Monat.

Einen festen Mindestbetrag je Haus gibt es nicht. Gerade für Vermieter mit einem Haus lohnt sich das, wenn die Zeit für Abrechnung, Mieterwechsel und Reparaturen knapp ist.

Angebot anfordern
Gilt in Lüdenscheid die Mietpreisbremse?

Nein. Die Mietpreisbremse gilt in Nordrhein-Westfalen nur in den 57 Städten und Gemeinden der Mieterschutzverordnung, verlängert bis Ende 2029. Lüdenscheid und die übrigen Orte im Märkischen Kreis gehören nicht dazu.

Für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis gilt deshalb die allgemeine Kappungsgrenze: höchstens 20 Prozent in drei Jahren und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus (§ 558 BGB).

Wie hoch sind die Mieten in Lüdenscheid?

Der Gutachterausschuss der Stadt Lüdenscheid setzt in seinem Grundstücksmarktbericht 2026 für Wohnungen bis Baujahr 1964 Mieten zwischen 5,30 und 5,65 € je Quadratmeter an, für Wohnungen ab Baujahr 2011 zwischen 8,12 und 9,06 €, jeweils je nach Wohnlage (Stand 1. Januar 2025).

Grundlage ist der Mietspiegel des Mietervereins für Lüdenscheid und Umgebung mit einem Aufschlag von 10 Prozent. Was für Ihre Wohnung passt, prüfen wir im Einzelfall.

Kann ich die Kosten der Mietverwaltung auf die Mieter umlegen?

Nein. Verwaltungskosten gehören nach § 1 Abs. 2 der Betriebskostenverordnung ausdrücklich nicht zu den Betriebskosten. Dasselbe gilt für Instandhaltung und Reparaturen.

Als Vermieter können Sie die Verwaltungskosten aber in aller Regel als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ansetzen. Die Einzelheiten klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Verwalten Sie auch einzelne Eigentumswohnungen?

Ja, als Sondereigentumsverwaltung. Das übernehmen wir für Wohnungen in Häusern, die wir auch als WEG-Verwalter betreuen. Dann entstehen Hausgeldabrechnung und Nebenkostenabrechnung für Ihren Mieter im selben Büro.

Zur Sondereigentumsverwaltung
Wie vermarkten Sie eine freie Wohnung?

Mit Profi-Fotos, einem Video-Rundgang und Anzeigen auf Immobilienportalen und in den sozialen Medien. Das übernimmt die Werbeagentur schwarzhochweiss, die mit uns im selben Büro sitzt. Für Sie kostet das nichts extra, es ist im Preis der Mietverwaltung enthalten.

Freie Wohnungen stehen außerdem auf unserer Seite Wohnungen, wo Interessenten sich auch für eine Suche vormerken lassen können.

Zu den freien Wohnungen
Verwalten Sie auch Häuser mit Läden, Büros oder Praxen?

Ja. Für Wohn- und Geschäftshäuser führen wir beide Mietverhältnisse nebeneinander: die Wohnungen nach Wohnraummietrecht, das Gewerbe nach seinem Mietvertrag. Die Nebenkosten rechnen wir so ab, dass sie sich nicht vermischen.

Zur Gewerbeverwaltung
Wie schnell melden Sie sich?

Auf E-Mails und Nachrichten antworten wir innerhalb von 24 Stunden, montags bis freitags. Nach einer Anfrage über diese Seite bekommen Sie eine Vorgangsnummer und ein festes Datum für unsere Rückmeldung.

Bei uns geht noch ein Mensch ans Telefon. Mo bis Fr 10 bis 18 Uhr, Termine nach Vereinbarung: 02351 6791511.

Google-Bewertungen

Nicht wir sagen das.
Unsere Kunden.

5,0 54 Bewertungen, Durchschnitt 5,0 von 5 Sternen

Aus unserem Google-Profil Schmidt Immobilien & Hausverwaltung, für Verwaltung, Verkauf und Vermietung. Ein Büro, ein Ansprechpartner.

Alle Bewertungen auf Google (öffnet in neuem Fenster)
  • „Ehrlich, lustig, professionell! Super Makler der nicht nur das verkaufen im Blick hat sondern auch die Menschen die dahinter stehen. Top Abwicklung. Immer wieder gerne!“

    Mirko H.5 von 5 Sternen auf Google
  • „Wir wollen uns einmal ganz herzlich bei dem herr Schmidt bedanken . Ein unglaublich sehr sympathischer und netter Mensch. Dank ihn hat mein Bruder in Sekunden schnelle eine top Wohnung bekommen . Vielen Dank für alles .“

    lena ziegler5 von 5 Sternen auf Google
  • „Ich kann gar nicht genug betonen, wie zufrieden wir mit der Unterstützung von Herrn Schmidt war! Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss des Kaufprozesses fühlten wir uns stets gut betreut und informiert. …“

    Dominik B.5 von 5 Sternen auf Google
  • „Ich wollte mich bei dem Herrn Schmidt bedanken. Der Verkauf meines Hauses war dank Marcus Schmidts Hilfe sehr schnell und unkompliziert. Die gesamte Abwicklung war super organisiert …“

    Gerhard Weitzel5 von 5 Sternen auf Google
  • „Wir möchten uns bei Herrn Schmidt bedanken für die tolle Beratung und die hervorragende Zusammenarbeit. …“

    Ina Salzano5 von 5 Sternen auf Google
  • „Hallo, ich wollte mich hier nochmal bei dem Herrn Marcus Schmidt BEDANKEN, für seine Bemühungen. Der Herr Schmidt war für mich als Makler sehr freundlich und hilfsbereit …“

    Kati S.5 von 5 Sternen auf Google

Ausgewählte Bewertungen, wörtlich zitiert, Kürzungen sind mit … markiert. Stand September 2026. Eine eigene Prüfung, ob die Verfasser Kunden sind, findet nicht statt. Bewertungen von Mitarbeitern zeigen wir nicht.