Kapitalanleger
Sie vermieten die Wohnung.
Miete, Kaution, Abrechnung und Mieterwechsel laufen über uns. Sie treffen die Entscheidungen, die nur Sie treffen können, etwa wer einzieht.
Wir verwalten das Haus und auf Wunsch auch Ihre Wohnung darin: Miete, Nebenkostenabrechnung, Mieterwechsel und Ihre Stimme in der Eigentümerversammlung. Im Märkischen Kreis, in Dortmund, Hamm, Lünen und ganz NRW.
5,054 Google-Bewertungen Schmidt Immobilien & HausverwaltungKurz erklärt
Sondereigentumsverwaltung
die, Substantiv
Die Verwaltung einer einzelnen Eigentumswohnung im Auftrag ihres Eigentümers. Sie ist im Wohnungseigentumsgesetz nicht geregelt, sondern ein eigener Vertrag, zusätzlich zur Verwaltung des Hauses.
Ein Büro.
Haus und Wohnung in einer Hand. Jahresabrechnung, Beschlüsse und Unterlagen liegen schon bei uns.
Passend abgerechnet.
Aus der Hausgeldabrechnung wird die Nebenkostenabrechnung für Ihren Mieter.
Ihre Stimme.
Auf Wunsch vertreten wir Sie in der Eigentümerversammlung, nach Ihren Vorgaben.
Mieter betreut.
Miete, Kaution, Reparaturen und Mieterwechsel. Ihr Mieter ruft bei uns an, nicht bei Ihnen.
Kapitalanleger
Miete, Kaution, Abrechnung und Mieterwechsel laufen über uns. Sie treffen die Entscheidungen, die nur Sie treffen können, etwa wer einzieht.
Auswärtige Eigentümer
Geerbt, weggezogen oder als Anlage gekauft: Wir sind vor Ort. Für Versammlung, Besichtigungen und Handwerker müssen Sie nicht anreisen.
Selbstnutzer
Keine Zeit für die Versammlung? Wir vertreten Sie mit Vollmacht und nach Ihren Vorgaben und organisieren Handwerker für Ihre Wohnung.
Wichtig: Wir übernehmen Wohnungen nur in Häusern, die wir auch als WEG-Verwalter betreuen. Wird Ihr Haus noch von einer anderen Verwaltung betreut und denkt die Gemeinschaft über einen Wechsel nach, sprechen Sie uns an.
Zur WEG-VerwaltungWas im Jahr rund um Ihre Wohnung anfällt, läuft über unser Büro. Sie bekommen Bescheid, wenn Sie etwas entscheiden müssen.
12 Monate
Frist für die Abrechnung, § 556 Abs. 3 BGB
Aus der Hausgeldabrechnung wird die Abrechnung für Ihren Mieter: ohne Verwaltung und Rücklage, dafür mit der Grundsteuer. Beide Abrechnungen entstehen bei uns im Büro.
Mieteingang im Blick, bei Rückstand erinnern und mahnen.
Mit Ihrer Vollmacht in Textform und nach Ihren Vorgaben (§ 25 Abs. 3 WEG).
3 Mieten
Kaution höchstens, § 551 BGB
Besichtigung, Auswahl, Vertrag und Übergabe mit Protokoll. Die Kaution wird getrennt von Ihrem Vermögen angelegt.
11 Betriebe
feste Partner aus der Region
Wir beauftragen, stimmen den Termin mit dem Mieter ab und prüfen die Rechnung.
24 h
bis zur Antwort
Schäden und Fragen landen bei uns, nicht bei Ihnen. Am Telefon sprechen Sie mit uns persönlich.
02351 6791511Die Hausgeldabrechnung der Gemeinschaft ist keine Abrechnung für Ihren Mieter. Manches darf nicht auf ihn umgelegt werden, anderes fehlt. So sortieren wir.
Schlüssel. Steht im Mietvertrag nichts anderes, gilt derselbe Verteilerschlüssel wie in der Gemeinschaft (§ 556a Abs. 3 BGB).
Vertrag. Umgelegt wird nur, was im Mietvertrag vereinbart ist.
Hausgeldabrechnung
Typische Positionen, für Ihren Mieter sortiert
Für die Vertretung genügt eine Vollmacht in Textform, also auch eine E-Mail (§ 25 Abs. 3 WEG). Geht es um uns selbst, etwa um unsere Entlastung, stimmen wir nur nach Ihrer ausdrücklichen Weisung ab.
Zum Sondereigentum gehören die Räume und was sich darin ändern lässt, ohne das Haus zu berühren. Tragende Teile und Anlagen für alle nie (§ 5 WEG). Die Einzelheiten stehen in der Teilungserklärung.
Weil Haus und Wohnung dann zusammenpassen: Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan und Beschlüsse liegen schon bei uns. Niemand schickt Unterlagen zwischen zwei Verwaltungen hin und her.
Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Offen gerechnet: Ihr Richtwert in Sekunden, und darunter alles, was je nach Fall dazukommen kann.
Ihr Richtwert für die Verwaltung
ab614,04€im Monat, inklusive 19 % MwSt.
516 €netto im Monat
21,50 €netto je Einheit
Direkt über einer Stufengrenze gilt mindestens der Betrag der kleineren Stufe, hier wie bei 20 Einheiten.
Euro je Einheit und Monat, netto. Je größer das Haus, desto günstiger.
Nicht jedes Haus braucht es. Wenn doch, steht der Betrag vorher schriftlich im Angebot.
Alle Angaben sind Richtwerte, gleich ob Eigentümergemeinschaft, Mietshaus oder Gewerbe. Je nach Objektart und Situation können Preise und Zusatzkosten abweichen.
Aus unserem Büro in der Altenaer Straße 163a in Lüdenscheid. Wenn Sie anrufen, nimmt jemand von uns ab.
02351 6791511Mo bis Fr 10 bis 18 Uhr, Termine nach Vereinbarung
Marcus SchmidtGeschäftsführerUnverbindlich und kostenlos. Sie brauchen nur ein paar Angaben zum Objekt, keine Unterlagen.
Lieber reden? Bei uns geht noch ein Mensch ans Telefon. 02351 6791511 Mo bis Fr 10 bis 18 Uhr, Termine nach Vereinbarung
Angekommen
Ihre Vorgangsnummer
Eilt es? Rufen Sie an und nennen Sie Ihre Vorgangsnummer: 02351 6791511
Kurze Antworten, mit dem Paragrafen dazu, wo das Gesetz etwas regelt.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Rufen Sie an, wir beantworten sie gern direkt. Bei uns geht noch ein Mensch ans Telefon. Mo bis Fr 10 bis 18 Uhr, Termine nach Vereinbarung.
02351 6791511Die Verwaltung einer einzelnen Eigentumswohnung im Auftrag ihres Eigentümers. Dazu gehören vor allem Miete, Kaution, die Nebenkostenabrechnung für den Mieter, Mieterwechsel und Reparaturen in der Wohnung.
Anders als die WEG-Verwaltung ist sie im Wohnungseigentumsgesetz nicht geregelt. Was wir übernehmen, steht in einem eigenen Vertrag zwischen Ihnen und uns.
Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das gemeinschaftliche Eigentum: Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung, Hausgeld, Versammlung. Auftraggeber ist die Gemeinschaft der Eigentümer.
Die Sondereigentumsverwaltung kümmert sich um Ihre Wohnung und Ihr Mietverhältnis. Auftraggeber sind Sie allein. Bei uns liegen beide in einem Büro, weil wir Wohnungen nur in Häusern übernehmen, die wir auch als WEG-Verwalter betreuen.
Zur WEG-VerwaltungWir rechnen eine feste Pauschale je Wohnung und Monat, nach derselben Staffel wie bei allen Verwaltungen:
Für eine einzelne Wohnung sind das 58,90 € netto im Monat, mit 19 % Mehrwertsteuer 70,09 €. Den genauen Betrag bekommen Sie schriftlich im Angebot.
Zum KostenrechnerNein. Wir übernehmen Sondereigentum nur in Häusern, die wir auch als WEG-Verwalter betreuen. So liegen Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan und Beschlüsse schon bei uns, und die Abrechnung für Ihren Mieter kann direkt darauf aufbauen.
Überlegt Ihre Gemeinschaft, die Verwaltung zu wechseln, sprechen Sie uns gern an.
Zur WEG-VerwaltungNein. Die Hausgeldabrechnung enthält Kosten, die Sie nicht umlegen dürfen, vor allem die Verwaltervergütung, die Erhaltungsrücklage und Reparaturen (§ 1 Abs. 2 BetrKV). Dafür fehlt die Grundsteuer, denn die kommt als eigener Bescheid für Ihre Wohnung und ist umlegbar (§ 2 Nr. 1 BetrKV).
Umgelegt werden darf außerdem nur, was im Mietvertrag vereinbart ist. Wir machen aus der Hausgeldabrechnung eine eigene Abrechnung für Ihren Mieter.
Ist im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, werden die Betriebskosten nach dem Schlüssel verteilt, der auch zwischen den Wohnungseigentümern gilt. Nur wenn dieser Schlüssel unbillig wäre, gilt die Wohnfläche (§ 556a Abs. 3 BGB).
Ja. Auch für vermietete Eigentumswohnungen gilt die Frist von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Der Bundesgerichtshof hat 2017 entschieden, dass es darauf nicht ankommt, ob die Jahresabrechnung der Gemeinschaft schon beschlossen ist (Urteil vom 25. Januar 2017, VIII ZR 249/15).
Wer zu spät abrechnet, verliert in der Regel die Nachzahlung. Bei uns entstehen Jahresabrechnung und Mieterabrechnung im selben Büro.
Ja. Dafür brauchen wir eine Vollmacht in Textform, eine E-Mail genügt (§ 25 Abs. 3 WEG). Vorher sprechen wir die Tagesordnung mit Ihnen durch und stimmen so ab, wie Sie es vorgeben.
Bei Punkten, die uns als Verwalter selbst betreffen, etwa unsere Entlastung, stimmen wir nur nach Ihrer ausdrücklichen Weisung mit Ja oder Nein. Sie können die Vollmacht dafür auch einer anderen Person geben.
Die Räume Ihrer Wohnung und die Bauteile darin, die man verändern kann, ohne das gemeinschaftliche Eigentum oder andere Eigentümer zu beeinträchtigen, zum Beispiel Bodenbeläge oder Innentüren. Tragende Teile und Anlagen für das ganze Haus gehören nie zum Sondereigentum (§ 5 WEG).
Was genau bei Ihnen gilt, steht in der Teilungserklärung. Bei Fenstern oder Balkonen lohnt sich ein Blick hinein, wir prüfen das mit Ihnen.
Nein. Verwaltungskosten gehören nach § 1 Abs. 2 der Betriebskostenverordnung nicht zu den Betriebskosten. Das gilt für die WEG-Verwaltung genauso wie für die Verwaltung Ihrer Wohnung.
Als Vermieter können Sie die Kosten in aller Regel als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ansetzen. Die Einzelheiten klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Auf E-Mails und Nachrichten antworten wir innerhalb von 24 Stunden, montags bis freitags. Nach einer Anfrage über diese Seite bekommen Sie eine Vorgangsnummer und ein festes Datum für unsere Rückmeldung.
Bei uns geht noch ein Mensch ans Telefon. Mo bis Fr 10 bis 18 Uhr, Termine nach Vereinbarung: 02351 6791511.
Mietverwaltung Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und ganzen Beständen: Miete, Nebenkosten, Mieterwechsel, Handwerker.
Gewerbeobjekte Für Laden, Büro, Praxis und gemischt genutzte Häuser, mit den Fristen des Gewerbemietrechts.
WEG-Verwaltung Für Eigentümergemeinschaften: Versammlung, Wirtschaftsplan, Abrechnung, Beschlüsse umsetzen. In Lüdenscheid und in allen 15 Orten des Märkischen Kreises.
Google-Bewertungen
Aus unserem Google-Profil Schmidt Immobilien & Hausverwaltung, für Verwaltung, Verkauf und Vermietung. Ein Büro, ein Ansprechpartner.
Alle Bewertungen auf Google„Ehrlich, lustig, professionell! Super Makler der nicht nur das verkaufen im Blick hat sondern auch die Menschen die dahinter stehen. Top Abwicklung. Immer wieder gerne!“
„Wir wollen uns einmal ganz herzlich bei dem herr Schmidt bedanken . Ein unglaublich sehr sympathischer und netter Mensch. Dank ihn hat mein Bruder in Sekunden schnelle eine top Wohnung bekommen . Vielen Dank für alles .“
„Ich kann gar nicht genug betonen, wie zufrieden wir mit der Unterstützung von Herrn Schmidt war! Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss des Kaufprozesses fühlten wir uns stets gut betreut und informiert. …“
„Ich wollte mich bei dem Herrn Schmidt bedanken. Der Verkauf meines Hauses war dank Marcus Schmidts Hilfe sehr schnell und unkompliziert. Die gesamte Abwicklung war super organisiert …“
„Wir möchten uns bei Herrn Schmidt bedanken für die tolle Beratung und die hervorragende Zusammenarbeit. …“
„Hallo, ich wollte mich hier nochmal bei dem Herrn Marcus Schmidt BEDANKEN, für seine Bemühungen. Der Herr Schmidt war für mich als Makler sehr freundlich und hilfsbereit …“
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Ausgewählte Bewertungen, wörtlich zitiert, Kürzungen sind mit … markiert. Stand September 2026. Eine eigene Prüfung, ob die Verfasser Kunden sind, findet nicht statt. Bewertungen von Mitarbeitern zeigen wir nicht.