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Sondereigentums­verwaltung. Für Ihre Wohnung in einem Haus, das wir verwalten.

Wir verwalten das Haus und auf Wunsch auch Ihre Wohnung darin: Miete, Nebenkostenabrechnung, Mieterwechsel und Ihre Stimme in der Eigentümerversammlung. Im Märkischen Kreis, in Dortmund, Hamm, Lünen und ganz NRW.

5,054 Google-Bewertungen Schmidt Immobilien & Hausverwaltung

Richtwert ab 58,90 € je Einheit und Monat netto, zzgl. 19 % MwSt.

Unverbindlich und kostenlos. Rückmeldung bis Freitag, 16. Oktober.

Sondereigentumsverwaltung in Kürze

Kurz erklärt

Sonder­eigentums­verwaltung

die, Substantiv

Die Verwaltung einer einzelnen Eigentumswohnung im Auftrag ihres Eigentümers. Sie ist im Wohnungseigentumsgesetz nicht geregelt, sondern ein eigener Vertrag, zusätzlich zur Verwaltung des Hauses.

  • ab 1 Wohnungkeine Mindestgröße
  • ab 58,90 €netto im Monat für eine einzelne Wohnung
  • 24 Stundenbis zur Antwort auf Ihre Nachricht, montags bis freitags
  • Ein Büro.

    Haus und Wohnung in einer Hand. Jahresabrechnung, Beschlüsse und Unterlagen liegen schon bei uns.

  • Passend abgerechnet.

    Aus der Hausgeldabrechnung wird die Nebenkostenabrechnung für Ihren Mieter.

  • Ihre Stimme.

    Auf Wunsch vertreten wir Sie in der Eigentümerversammlung, nach Ihren Vorgaben.

  • Mieter betreut.

    Miete, Kaution, Reparaturen und Mieterwechsel. Ihr Mieter ruft bei uns an, nicht bei Ihnen.

Für wen

Eine Wohnung,
drei typische Fälle.

Kapitalanleger

Sie vermieten die Wohnung.

Miete, Kaution, Abrechnung und Mieterwechsel laufen über uns. Sie treffen die Entscheidungen, die nur Sie treffen können, etwa wer einzieht.

Auswärtige Eigentümer

Sie wohnen nicht in der Nähe.

Geerbt, weggezogen oder als Anlage gekauft: Wir sind vor Ort. Für Versammlung, Besichtigungen und Handwerker müssen Sie nicht anreisen.

Selbstnutzer

Sie wohnen selbst darin.

Keine Zeit für die Versammlung? Wir vertreten Sie mit Vollmacht und nach Ihren Vorgaben und organisieren Handwerker für Ihre Wohnung.

Wichtig: Wir übernehmen Wohnungen nur in Häusern, die wir auch als WEG-Verwalter betreuen. Wird Ihr Haus noch von einer anderen Verwaltung betreut und denkt die Gemeinschaft über einen Wechsel nach, sprechen Sie uns an.

Zur WEG-Verwaltung
Laufende Verwaltung

Ihnen gehört die Wohnung.
Die Arbeit damit übernehmen wir.

Was im Jahr rund um Ihre Wohnung anfällt, läuft über unser Büro. Sie bekommen Bescheid, wenn Sie etwas entscheiden müssen.

Was wir für Sie tun. Das ganze Jahr über.

  • 12 Monate

    Frist für die Abrechnung, § 556 Abs. 3 BGB

    Nebenkostenabrechnung für Ihren Mieter

    Aus der Hausgeldabrechnung wird die Abrechnung für Ihren Mieter: ohne Verwaltung und Rücklage, dafür mit der Grundsteuer. Beide Abrechnungen entstehen bei uns im Büro.

  • Miete und Mahnwesen

    Mieteingang im Blick, bei Rückstand erinnern und mahnen.

  • Ihre Stimme in der Versammlung

    Mit Ihrer Vollmacht in Textform und nach Ihren Vorgaben (§ 25 Abs. 3 WEG).

  • 3 Mieten

    Kaution höchstens, § 551 BGB

    Mieterwechsel und Kaution

    Besichtigung, Auswahl, Vertrag und Übergabe mit Protokoll. Die Kaution wird getrennt von Ihrem Vermögen angelegt.

  • 11 Betriebe

    feste Partner aus der Region

    Reparaturen in der Wohnung

    Wir beauftragen, stimmen den Termin mit dem Mieter ab und prüfen die Rechnung.

  • 24 h

    bis zur Antwort

    Ansprechpartner für Ihren Mieter

    Schäden und Fragen landen bei uns, nicht bei Ihnen. Am Telefon sprechen Sie mit uns persönlich.

    02351 6791511
Nebenkosten

Vom Hausgeld zur Nebenkosten­abrechnung.

Die Hausgeldabrechnung der Gemeinschaft ist keine Abrechnung für Ihren Mieter. Manches darf nicht auf ihn umgelegt werden, anderes fehlt. So sortieren wir.

Schlüssel. Steht im Mietvertrag nichts anderes, gilt derselbe Verteilerschlüssel wie in der Gemeinschaft (§ 556a Abs. 3 BGB).

Vertrag. Umgelegt wird nur, was im Mietvertrag vereinbart ist.

Hausgeldabrechnung

Typische Positionen, für Ihren Mieter sortiert

  • Wasser und Abwasser§ 2 Nr. 2, 3 BetrKV umlegbar
  • Heizung und Warmwasser§ 2 Nr. 4 bis 6 BetrKV umlegbar
  • Müllabfuhr§ 2 Nr. 8 BetrKV umlegbar
  • Hausreinigung und Gartenpflege§ 2 Nr. 9, 10 BetrKV umlegbar
  • Allgemeinstrom§ 2 Nr. 11 BetrKV umlegbar
  • Gebäudeversicherung§ 2 Nr. 13 BetrKV umlegbar
  • Hausmeister§ 2 Nr. 14 BetrKV umlegbar
  • Verwaltervergütung§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV bleibt bei Ihnen
  • Erhaltungsrücklage§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV bleibt bei Ihnen
  • Reparaturen am Haus§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV bleibt bei Ihnen
  • Grundsteuer, eigener Bescheid§ 2 Nr. 1 BetrKV kommt dazu
Eigentumswohnung vermieten Quellen geprüft 09/2026

Ihre Wohnung vermieten.
Was 2026 gilt.

12 Monate Zeit für die Nebenkostenabrechnung, auch wenn die Jahresabrechnung der Gemeinschaft noch fehlt § 556 Abs. 3 BGB, BGH VIII ZR 249/15
3 Mieten Kaution höchstens, ohne Betriebskosten, getrennt von Ihrem Vermögen angelegt § 551 BGB
20 % höchstens mehr Miete in drei Jahren. Eine Mietpreisbremse gibt es in Lüdenscheid nicht. § 558 Abs. 3 BGB, Mieterschutzverordnung NRW
1.190 % Hebesatz der Grundsteuer B seit 2026. Sie steht nicht im Hausgeld, ist aber umlegbar. Ratsbeschluss vom 20. April 2026

Ihre Stimme in der Versammlung

Für die Vertretung genügt eine Vollmacht in Textform, also auch eine E-Mail (§ 25 Abs. 3 WEG). Geht es um uns selbst, etwa um unsere Entlastung, stimmen wir nur nach Ihrer ausdrücklichen Weisung ab.

Was zu Ihrer Wohnung gehört

Zum Sondereigentum gehören die Räume und was sich darin ändern lässt, ohne das Haus zu berühren. Tragende Teile und Anlagen für alle nie (§ 5 WEG). Die Einzelheiten stehen in der Teilungserklärung.

Warum nur in unseren Häusern

Weil Haus und Wohnung dann zusammenpassen: Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan und Beschlüsse liegen schon bei uns. Niemand schickt Unterlagen zwischen zwei Verwaltungen hin und her.

Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Kosten

Was kostet Ihre Verwaltung?

Offen gerechnet: Ihr Richtwert in Sekunden, und darunter alles, was je nach Fall dazukommen kann.

Ihr Richtwert für die Verwaltung

ab614,04€im Monat, inklusive 19 % MwSt.

516 €netto im Monat

21,50 €netto je Einheit

Euro je Einheit und Monat, netto. Je größer das Haus, desto günstiger.

  1. 58,90 1 bis 3
  2. 38,90 4 bis 6
  3. 34,90 7 bis 12
  4. 27,50 13 bis 20
  5. 21,50 ab 21
Angebot für 24 Einheiten anfordern

Offen gesagt Das kann dazukommen

Nicht jedes Haus braucht es. Wenn doch, steht der Betrag vorher schriftlich im Angebot.

  • Übernahme des Objektseinmalige Übernahmegebühr
  • EigentümerversammlungPauschale je Versammlung
  • VersicherungsschadenPauschale für die Abwicklung
  • GerichtsverfahrenKosten für die Abwicklung
  • Vermietung einer Gewerbeeinheit1,5 Kaltmieten zzgl. MwSt.

Alle Angaben sind Richtwerte, gleich ob Eigentümergemeinschaft, Mietshaus oder Gewerbe. Je nach Objektart und Situation können Preise und Zusatzkosten abweichen.

Ihr Team

Ihr Ansprechpartner.
Mit Namen und Gesicht.

Aus unserem Büro in der Altenaer Straße 163a in Lüdenscheid. Wenn Sie anrufen, nimmt jemand von uns ab.

02351 6791511Mo bis Fr 10 bis 18 Uhr, Termine nach Vereinbarung
  • Marcus Schmidt, GeschäftsführerMarcus SchmidtGeschäftsführer
Angebot Rückmeldung bis 16.10.

In fünf Fragen zu Ihrem Angebot

Unverbindlich und kostenlos. Sie brauchen nur ein paar Angaben zum Objekt, keine Unterlagen.

  1. Fünf kurze Fragen Fast alles zum Antippen. Das dauert etwa zwei Minuten.
  2. Sofort eine Größenordnung Schon bei Frage 2 sehen Sie, in welchem Rahmen die Kosten liegen.
  3. Rückmeldung bis Freitag, 16. Oktober Wir melden uns persönlich bei Ihnen. Danach bekommen Sie Ihr Angebot schriftlich.

Lieber reden? Bei uns geht noch ein Mensch ans Telefon. 02351 6791511 Mo bis Fr 10 bis 18 Uhr, Termine nach Vereinbarung

1Was sollen wir verwalten? Pflicht

Tippen Sie auf die Antwort, die am besten passt.

2Wie viele Wohnungen oder Einheiten sind es? Pflicht

Wohnungen und Gewerbeeinheiten zusammengezählt. Eine ungefähre Zahl reicht.

3Wo liegt das Objekt? Pflicht

Wir sind in Lüdenscheid zu Hause und in ganz NRW unterwegs.

4Wie ist es heute geregelt? Pflicht

Damit wir wissen, womit wir anfangen.

5Wie erreichen wir Sie?

Wir melden uns auf dem Weg, den Sie angeben.

Telefon oder E-Mail Pflicht

Eins von beiden genügt, gern auch beides.

Ihr Angebot

Lieber reden? Wir sind persönlich am Telefon: 02351 6791511

Häufige Fragen

Was Eigentümer uns fragen

Kurze Antworten, mit dem Paragrafen dazu, wo das Gesetz etwas regelt.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Rufen Sie an, wir beantworten sie gern direkt. Bei uns geht noch ein Mensch ans Telefon. Mo bis Fr 10 bis 18 Uhr, Termine nach Vereinbarung.

02351 6791511
Was ist eine Sondereigentumsverwaltung?

Die Verwaltung einer einzelnen Eigentumswohnung im Auftrag ihres Eigentümers. Dazu gehören vor allem Miete, Kaution, die Nebenkostenabrechnung für den Mieter, Mieterwechsel und Reparaturen in der Wohnung.

Anders als die WEG-Verwaltung ist sie im Wohnungseigentumsgesetz nicht geregelt. Was wir übernehmen, steht in einem eigenen Vertrag zwischen Ihnen und uns.

Was ist der Unterschied zwischen WEG-Verwaltung und Sondereigentumsverwaltung?

Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das gemeinschaftliche Eigentum: Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung, Hausgeld, Versammlung. Auftraggeber ist die Gemeinschaft der Eigentümer.

Die Sondereigentumsverwaltung kümmert sich um Ihre Wohnung und Ihr Mietverhältnis. Auftraggeber sind Sie allein. Bei uns liegen beide in einem Büro, weil wir Wohnungen nur in Häusern übernehmen, die wir auch als WEG-Verwalter betreuen.

Zur WEG-Verwaltung
Was kostet eine Sondereigentumsverwaltung in Lüdenscheid?

Wir rechnen eine feste Pauschale je Wohnung und Monat, nach derselben Staffel wie bei allen Verwaltungen:

  • 1 bis 3 Einheiten: ab 58,90 € netto je Einheit und Monat
  • 4 bis 6 Einheiten: ab 38,90 € netto je Einheit und Monat
  • 7 bis 12 Einheiten: ab 34,90 € netto je Einheit und Monat
  • 13 bis 20 Einheiten: ab 27,50 € netto je Einheit und Monat
  • Mehr als 20 Einheiten: ab 21,50 € netto je Einheit und Monat

Für eine einzelne Wohnung sind das 58,90 € netto im Monat, mit 19 % Mehrwertsteuer 70,09 €. Den genauen Betrag bekommen Sie schriftlich im Angebot.

Zum Kostenrechner
Übernehmen Sie auch Wohnungen, wenn das Haus von einer anderen Verwaltung betreut wird?

Nein. Wir übernehmen Sondereigentum nur in Häusern, die wir auch als WEG-Verwalter betreuen. So liegen Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan und Beschlüsse schon bei uns, und die Abrechnung für Ihren Mieter kann direkt darauf aufbauen.

Überlegt Ihre Gemeinschaft, die Verwaltung zu wechseln, sprechen Sie uns gern an.

Zur WEG-Verwaltung
Kann ich die Hausgeldabrechnung einfach an meinen Mieter weitergeben?

Nein. Die Hausgeldabrechnung enthält Kosten, die Sie nicht umlegen dürfen, vor allem die Verwaltervergütung, die Erhaltungsrücklage und Reparaturen (§ 1 Abs. 2 BetrKV). Dafür fehlt die Grundsteuer, denn die kommt als eigener Bescheid für Ihre Wohnung und ist umlegbar (§ 2 Nr. 1 BetrKV).

Umgelegt werden darf außerdem nur, was im Mietvertrag vereinbart ist. Wir machen aus der Hausgeldabrechnung eine eigene Abrechnung für Ihren Mieter.

Welcher Umlageschlüssel gilt für meinen Mieter?

Ist im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, werden die Betriebskosten nach dem Schlüssel verteilt, der auch zwischen den Wohnungseigentümern gilt. Nur wenn dieser Schlüssel unbillig wäre, gilt die Wohnfläche (§ 556a Abs. 3 BGB).

Muss ich abrechnen, auch wenn die Jahresabrechnung der Gemeinschaft noch fehlt?

Ja. Auch für vermietete Eigentumswohnungen gilt die Frist von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Der Bundesgerichtshof hat 2017 entschieden, dass es darauf nicht ankommt, ob die Jahresabrechnung der Gemeinschaft schon beschlossen ist (Urteil vom 25. Januar 2017, VIII ZR 249/15).

Wer zu spät abrechnet, verliert in der Regel die Nachzahlung. Bei uns entstehen Jahresabrechnung und Mieterabrechnung im selben Büro.

Können Sie mich in der Eigentümerversammlung vertreten?

Ja. Dafür brauchen wir eine Vollmacht in Textform, eine E-Mail genügt (§ 25 Abs. 3 WEG). Vorher sprechen wir die Tagesordnung mit Ihnen durch und stimmen so ab, wie Sie es vorgeben.

Bei Punkten, die uns als Verwalter selbst betreffen, etwa unsere Entlastung, stimmen wir nur nach Ihrer ausdrücklichen Weisung mit Ja oder Nein. Sie können die Vollmacht dafür auch einer anderen Person geben.

Was gehört zu meinem Sondereigentum?

Die Räume Ihrer Wohnung und die Bauteile darin, die man verändern kann, ohne das gemeinschaftliche Eigentum oder andere Eigentümer zu beeinträchtigen, zum Beispiel Bodenbeläge oder Innentüren. Tragende Teile und Anlagen für das ganze Haus gehören nie zum Sondereigentum (§ 5 WEG).

Was genau bei Ihnen gilt, steht in der Teilungserklärung. Bei Fenstern oder Balkonen lohnt sich ein Blick hinein, wir prüfen das mit Ihnen.

Kann ich die Kosten der Verwaltung auf meinen Mieter umlegen?

Nein. Verwaltungskosten gehören nach § 1 Abs. 2 der Betriebskostenverordnung nicht zu den Betriebskosten. Das gilt für die WEG-Verwaltung genauso wie für die Verwaltung Ihrer Wohnung.

Als Vermieter können Sie die Kosten in aller Regel als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ansetzen. Die Einzelheiten klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Wie schnell melden Sie sich?

Auf E-Mails und Nachrichten antworten wir innerhalb von 24 Stunden, montags bis freitags. Nach einer Anfrage über diese Seite bekommen Sie eine Vorgangsnummer und ein festes Datum für unsere Rückmeldung.

Bei uns geht noch ein Mensch ans Telefon. Mo bis Fr 10 bis 18 Uhr, Termine nach Vereinbarung: 02351 6791511.

Google-Bewertungen

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Unsere Kunden.

5,0 54 Bewertungen, Durchschnitt 5,0 von 5 Sternen

Aus unserem Google-Profil Schmidt Immobilien & Hausverwaltung, für Verwaltung, Verkauf und Vermietung. Ein Büro, ein Ansprechpartner.

Alle Bewertungen auf Google (öffnet in neuem Fenster)
  • „Ehrlich, lustig, professionell! Super Makler der nicht nur das verkaufen im Blick hat sondern auch die Menschen die dahinter stehen. Top Abwicklung. Immer wieder gerne!“

    Mirko H.5 von 5 Sternen auf Google
  • „Wir wollen uns einmal ganz herzlich bei dem herr Schmidt bedanken . Ein unglaublich sehr sympathischer und netter Mensch. Dank ihn hat mein Bruder in Sekunden schnelle eine top Wohnung bekommen . Vielen Dank für alles .“

    lena ziegler5 von 5 Sternen auf Google
  • „Ich kann gar nicht genug betonen, wie zufrieden wir mit der Unterstützung von Herrn Schmidt war! Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss des Kaufprozesses fühlten wir uns stets gut betreut und informiert. …“

    Dominik B.5 von 5 Sternen auf Google
  • „Ich wollte mich bei dem Herrn Schmidt bedanken. Der Verkauf meines Hauses war dank Marcus Schmidts Hilfe sehr schnell und unkompliziert. Die gesamte Abwicklung war super organisiert …“

    Gerhard Weitzel5 von 5 Sternen auf Google
  • „Wir möchten uns bei Herrn Schmidt bedanken für die tolle Beratung und die hervorragende Zusammenarbeit. …“

    Ina Salzano5 von 5 Sternen auf Google
  • „Hallo, ich wollte mich hier nochmal bei dem Herrn Marcus Schmidt BEDANKEN, für seine Bemühungen. Der Herr Schmidt war für mich als Makler sehr freundlich und hilfsbereit …“

    Kati S.5 von 5 Sternen auf Google

Ausgewählte Bewertungen, wörtlich zitiert, Kürzungen sind mit … markiert. Stand September 2026. Eine eigene Prüfung, ob die Verfasser Kunden sind, findet nicht statt. Bewertungen von Mitarbeitern zeigen wir nicht.