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Hausverwaltung wechseln. Ihr Teil ist eine Kündigung.

Für Vermieter von Mehrfamilienhäusern, vom einzelnen Haus bis zum ganzen Bestand, im Märkischen Kreis, in Dortmund, Hamm, Lünen und ganz NRW. Sie kündigen bei Ihrer bisherigen Verwaltung, wir übernehmen Mietverträge, Kautionen und Mieterkonten und informieren Ihre Mieter.

5,054 Google-Bewertungen Schmidt Immobilien & Hausverwaltung

Verwalterwechsel in Kürze

Kurz erklärt

Verwalter­wechsel

die, Substantiv

Der Übergang der Verwaltung eines Hauses oder Bestands von einer Hausverwaltung zur nächsten. Für Vermieter genügt die Kündigung des Verwaltervertrags, die Mietverträge bleiben unverändert.

  • 1 Kündigungmehr braucht es von Ihnen nicht
  • Mietverträgebleiben, wie sie sind, ohne Zustimmung der Mieter
  • 24 Stundenbis zur Antwort auf Ihre Nachricht, montags bis freitags
Gründe

Warum Vermieter wechseln.
Kommt Ihnen etwas bekannt vor?

  • Niemand geht ans Telefon.

    Anrufe landen auf dem Band, E-Mails bleiben tagelang liegen.

  • Die Abrechnung kommt zu spät.

    Nach zwölf Monaten ist eine Nachzahlung verloren. Das Geld zahlen dann Sie.

  • Mietrückstände bleiben liegen.

    Niemand erinnert, niemand mahnt, der Rückstand wächst.

  • Wohnungen stehen leer.

    Eine Wohnung wird frei, und um Anfragen und Besichtigungen kümmert sich keiner.

  • Ihre Mieter rufen bei Ihnen an.

    Weil die Verwaltung nicht erreichbar ist, landet alles wieder bei Ihnen.

  • Sie haben keinen Überblick.

    Welche Miete eingegangen ist und wo die Kautionen liegen, erfahren Sie nur auf Nachfrage.

Bei uns anders

Wir gehen persönlich ans Telefon und antworten auf Nachrichten innerhalb von 24 Stunden, montags bis freitags.

02351 6791511
Kündigung

Ab wann können wir übernehmen?

Nehmen Sie die Kündigungsfrist aus Ihrem Verwaltervertrag. Wir rechnen aus, wann er frühestens endet.

  1. sobald Ihre Kündigung zugeht

    Kündigen und vorbereiten

    Sie kündigen, wir fordern ab jetzt Mietverträge, Mieterkonten, Kautionsnachweise und Schlüssel an.

  2. am Ende der Kündigungsfrist

    Alter Vertrag endet

    Bis hierhin ist die bisherige Verwaltung zuständig. Offene Punkte halten wir in der Übergabeliste fest.

  3. am Tag danach

    Wir übernehmen

    Ihre Mieter haben uns als Ansprechpartner und zahlen auf das neue Konto. Die Kautionen liegen weiter getrennt von Ihrem Vermögen (§ 551 Abs. 3 BGB).

Richtwert, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist Ihr Vertrag, bei einer festen Laufzeit zählt deren Ende.

  1. Angebot einholen

    Ihr TeilSie nennen uns Ihre Häuser und die Zahl der Wohnungen, auch für mehrere Objekte auf einmal.

    Unser TeilWir melden uns persönlich und nennen den Preis schriftlich, die einmalige Übernahmegebühr inklusive. Und wir sagen ehrlich, ob wir zu Ihrem Bestand passen.

  2. Kündigen

    Ihr TeilSie kündigen den Vertrag mit Ihrer bisherigen Verwaltung.

    Unser TeilWir sehen den Vertrag vorher mit Ihnen durch, nennen den frühesten Termin und legen mit Ihnen den Stichtag fest.

  3. Übergabe

    Ihr TeilNichts. Sie werden informiert.

    Unser TeilWir fordern Mietverträge, Mieterkonten, Kautionen, Schlüssel und Unterlagen an und haken nach, bis alles da ist.

  4. Es läuft

    Ihr TeilSie merken vor allem, dass jemand rangeht.

    Unser TeilIhre Mieter, Hausmeister und Handwerker haben ab dem Stichtag uns als Ansprechpartner.

Das nehmen wir Ihnen beim Wechsel ab

  • Durchsicht Ihres Verwaltervertrags und der Kündigungsfrist
  • Anforderung von Mietverträgen, Mieterkonten und Unterlagen
  • Übernahme der Kautionen mit Nachweis je Mieter
  • Information an Ihre Mieter mit neuer Bankverbindung für die Miete
  • Durchsicht von Wartungsverträgen, Versicherungen und Fristen
  • Mietrückstände und offene Abrechnungen bleiben bei uns auf der Liste
Wenn es hakt Rechtsstand 09/2026

Wenn der Wechsel hakt.
Was das Gesetz dazu sagt.

Die Nebenkosten laufen noch

Die Abrechnung muss spätestens zwölf Monate nach dem Abrechnungsjahr beim Mieter sein (§ 556 Abs. 3 BGB). Wer sie im Wechseljahr macht, klären wir als Erstes, damit keine Nachzahlung verloren geht.

Unterlagen kommen nicht

Die Unterlagen gehören Ihnen. Die bisherige Verwaltung muss herausgeben, was sie für Sie erhalten hat (§§ 675, 667 BGB). Wir fordern schriftlich an und gleichen mit einer Liste ab.

Sie sind eine Eigentümergemeinschaft

Dann läuft der Wechsel über einen Beschluss in der Versammlung. Der Verwalter ist jederzeit abberufbar, sein Vertrag endet spätestens sechs Monate danach (§ 26 Abs. 3 WEG). Mehr zur WEG-Verwaltung

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.

Kosten

Was kostet Ihre Verwaltung?

Offen gerechnet: Ihr Richtwert in Sekunden, und darunter alles, was je nach Fall dazukommen kann.

Ihr Richtwert für die Verwaltung

ab614,04€im Monat, inklusive 19 % MwSt.

516 €netto im Monat

21,50 €netto je Einheit

Euro je Einheit und Monat, netto. Je größer das Haus, desto günstiger.

  1. 58,90 1 bis 3
  2. 38,90 4 bis 6
  3. 34,90 7 bis 12
  4. 27,50 13 bis 20
  5. 21,50 ab 21
Angebot für 24 Einheiten anfordern

Offen gesagt Das kann dazukommen

Nicht jedes Haus braucht es. Wenn doch, steht der Betrag vorher schriftlich im Angebot.

  • Übernahme des Objektseinmalige Übernahmegebühr
  • EigentümerversammlungPauschale je Versammlung
  • VersicherungsschadenPauschale für die Abwicklung
  • GerichtsverfahrenKosten für die Abwicklung
  • Vermietung einer Gewerbeeinheit1,5 Kaltmieten zzgl. MwSt.

Alle Angaben sind Richtwerte, gleich ob Eigentümergemeinschaft, Mietshaus oder Gewerbe. Je nach Objektart und Situation können Preise und Zusatzkosten abweichen.

Ihr Team

Ihr Ansprechpartner.
Mit Namen und Gesicht.

Aus unserem Büro in der Altenaer Straße 163a in Lüdenscheid. Wenn Sie anrufen, nimmt jemand von uns ab.

02351 6791511Mo bis Fr 10 bis 18 Uhr, Termine nach Vereinbarung
  • Marcus Schmidt, GeschäftsführerMarcus SchmidtGeschäftsführer
Angebot Rückmeldung bis 16.10.

In fünf Fragen zu Ihrem Angebot

Unverbindlich und kostenlos. Sie brauchen nur ein paar Angaben zum Objekt, keine Unterlagen.

  1. Fünf kurze Fragen Fast alles zum Antippen. Das dauert etwa zwei Minuten.
  2. Sofort eine Größenordnung Schon bei Frage 2 sehen Sie, in welchem Rahmen die Kosten liegen.
  3. Rückmeldung bis Freitag, 16. Oktober Wir melden uns persönlich bei Ihnen. Danach bekommen Sie Ihr Angebot schriftlich.

Lieber reden? Bei uns geht noch ein Mensch ans Telefon. 02351 6791511 Mo bis Fr 10 bis 18 Uhr, Termine nach Vereinbarung

1Was sollen wir verwalten? Pflicht

Tippen Sie auf die Antwort, die am besten passt.

2Wie viele Wohnungen oder Einheiten sind es? Pflicht

Wohnungen und Gewerbeeinheiten zusammengezählt. Eine ungefähre Zahl reicht.

3Wo liegt das Objekt? Pflicht

Wir sind in Lüdenscheid zu Hause und in ganz NRW unterwegs.

4Wie ist es heute geregelt? Pflicht

Damit wir wissen, womit wir anfangen.

5Wie erreichen wir Sie?

Wir melden uns auf dem Weg, den Sie angeben.

Telefon oder E-Mail Pflicht

Eins von beiden genügt, gern auch beides.

Ihr Angebot

Lieber reden? Wir sind persönlich am Telefon: 02351 6791511

Häufige Fragen

Fragen zum Verwalterwechsel

Kurze Antworten, mit dem Paragrafen oder Urteil dazu.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Rufen Sie an, wir beantworten sie gern direkt. Bei uns geht noch ein Mensch ans Telefon. Mo bis Fr 10 bis 18 Uhr, Termine nach Vereinbarung.

02351 6791511
Wie wechsle ich als Vermieter die Hausverwaltung?

Sie kündigen den Vertrag mit Ihrer bisherigen Verwaltung, mit der Frist und zu dem Termin, die darin stehen. Eine Versammlung oder einen Beschluss brauchen Sie nicht.

Wir sehen den Vertrag vorher mit Ihnen durch, nennen den frühesten Termin und bereiten die Übergabe vor, während die Frist läuft.

Kündigungstermin ausrechnen
Müssen meine Mieter dem Wechsel zustimmen?

Nein. Ihr Vertragspartner bleiben Sie, die Mietverträge ändern sich nicht. Ihre Mieter bekommen von uns nur die Nachricht, wer ab dem Stichtag ihr Ansprechpartner ist und auf welches Konto die Miete geht.

Muss die alte Verwaltung alle Unterlagen herausgeben?

Ja. Was die Verwaltung für Sie erhalten hat, muss sie herausgeben, darunter Mietverträge, Mieterkonten, Belege und Schlüssel (§§ 675, 667 BGB). Die Unterlagen gehören Ihnen.

Wir fordern alles schriftlich an, gleichen es mit einer Liste ab und haken nach, bis es vollständig ist.

Was passiert mit den Kautionen?

Die Kautionen müssen getrennt von Ihrem Vermögen angelegt sein (§ 551 Abs. 3 BGB). Beim Wechsel lassen wir uns für jeden Mieter nachweisen, wo seine Kaution liegt und wie hoch sie ist, und übernehmen die Konten.

Wer macht die Nebenkostenabrechnung im Jahr des Wechsels?

Das hängt vom Stichtag und vom alten Vertrag ab. Wichtig ist, dass die Abrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter ist, sonst ist eine Nachzahlung verloren (§ 556 Abs. 3 BGB). Wir klären das beim Wechsel als Erstes, damit keine Frist verstreicht.

Übernehmen Sie auch größere Bestände?

Ja. Vom einzelnen Mehrfamilienhaus bis zum Bestand mit vielen Wohnungen in mehreren Häusern. Je mehr Einheiten, desto günstiger je Einheit, ab 21 Einheiten ab 21,50 € netto im Monat. Für mehrere Häuser machen wir ein Angebot für den ganzen Bestand.

Angebot anfordern
Was kostet der Wechsel?

Für die Übernahme berechnen wir eine einmalige Übernahmegebühr, der Betrag steht vorher schriftlich im Angebot. Danach gilt unsere Staffel je Einheit und Monat, ohne festen Mindestbetrag.

Zu den Kosten
Wie lange dauert ein Wechsel?

So lange, wie die Kündigungsfrist in Ihrem Vertrag. Die Übergabe bereiten wir in dieser Zeit vor, damit ab dem Stichtag alles läuft. Wie schnell die Unterlagen kommen, hängt dann vor allem von der bisherigen Verwaltung ab.

Wie wechselt eine Eigentümergemeinschaft den Verwalter?

Über einen Beschluss in der Eigentümerversammlung, die einfache Mehrheit genügt (§ 25 Abs. 1 WEG). Seit Dezember 2020 ist der Verwalter jederzeit abberufbar, sein Vertrag endet spätestens sechs Monate danach (§ 26 Abs. 3 WEG). Eingeladen wird mit mindestens drei Wochen Frist (§ 24 Abs. 4 WEG).

Zur WEG-Verwaltung
Wie schnell melden Sie sich?

Auf E-Mails und Nachrichten antworten wir innerhalb von 24 Stunden, montags bis freitags. Nach einer Anfrage über diese Seite bekommen Sie eine Vorgangsnummer und ein festes Datum für unsere Rückmeldung.

Bei uns geht noch ein Mensch ans Telefon. Mo bis Fr 10 bis 18 Uhr, Termine nach Vereinbarung: 02351 6791511.

Google-Bewertungen

Nicht wir sagen das.
Unsere Kunden.

5,0 54 Bewertungen, Durchschnitt 5,0 von 5 Sternen

Aus unserem Google-Profil Schmidt Immobilien & Hausverwaltung, für Verwaltung, Verkauf und Vermietung. Ein Büro, ein Ansprechpartner.

Alle Bewertungen auf Google (öffnet in neuem Fenster)
  • „Ehrlich, lustig, professionell! Super Makler der nicht nur das verkaufen im Blick hat sondern auch die Menschen die dahinter stehen. Top Abwicklung. Immer wieder gerne!“

    Mirko H.5 von 5 Sternen auf Google
  • „Wir wollen uns einmal ganz herzlich bei dem herr Schmidt bedanken . Ein unglaublich sehr sympathischer und netter Mensch. Dank ihn hat mein Bruder in Sekunden schnelle eine top Wohnung bekommen . Vielen Dank für alles .“

    lena ziegler5 von 5 Sternen auf Google
  • „Ich kann gar nicht genug betonen, wie zufrieden wir mit der Unterstützung von Herrn Schmidt war! Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss des Kaufprozesses fühlten wir uns stets gut betreut und informiert. …“

    Dominik B.5 von 5 Sternen auf Google
  • „Ich wollte mich bei dem Herrn Schmidt bedanken. Der Verkauf meines Hauses war dank Marcus Schmidts Hilfe sehr schnell und unkompliziert. Die gesamte Abwicklung war super organisiert …“

    Gerhard Weitzel5 von 5 Sternen auf Google
  • „Wir möchten uns bei Herrn Schmidt bedanken für die tolle Beratung und die hervorragende Zusammenarbeit. …“

    Ina Salzano5 von 5 Sternen auf Google
  • „Hallo, ich wollte mich hier nochmal bei dem Herrn Marcus Schmidt BEDANKEN, für seine Bemühungen. Der Herr Schmidt war für mich als Makler sehr freundlich und hilfsbereit …“

    Kati S.5 von 5 Sternen auf Google

Ausgewählte Bewertungen, wörtlich zitiert, Kürzungen sind mit … markiert. Stand September 2026. Eine eigene Prüfung, ob die Verfasser Kunden sind, findet nicht statt. Bewertungen von Mitarbeitern zeigen wir nicht.