Die Nebenkosten laufen noch
Die Abrechnung muss spätestens zwölf Monate nach dem Abrechnungsjahr beim Mieter sein (§ 556 Abs. 3 BGB). Wer sie im Wechseljahr macht, klären wir als Erstes, damit keine Nachzahlung verloren geht.
Für Vermieter von Mehrfamilienhäusern, vom einzelnen Haus bis zum ganzen Bestand, im Märkischen Kreis, in Dortmund, Hamm, Lünen und ganz NRW. Sie kündigen bei Ihrer bisherigen Verwaltung, wir übernehmen Mietverträge, Kautionen und Mieterkonten und informieren Ihre Mieter.
5,054 Google-Bewertungen Schmidt Immobilien & HausverwaltungKurz erklärt
Verwalterwechsel
die, Substantiv
Der Übergang der Verwaltung eines Hauses oder Bestands von einer Hausverwaltung zur nächsten. Für Vermieter genügt die Kündigung des Verwaltervertrags, die Mietverträge bleiben unverändert.
Niemand geht ans Telefon.
Anrufe landen auf dem Band, E-Mails bleiben tagelang liegen.
Die Abrechnung kommt zu spät.
Nach zwölf Monaten ist eine Nachzahlung verloren. Das Geld zahlen dann Sie.
Mietrückstände bleiben liegen.
Niemand erinnert, niemand mahnt, der Rückstand wächst.
Wohnungen stehen leer.
Eine Wohnung wird frei, und um Anfragen und Besichtigungen kümmert sich keiner.
Ihre Mieter rufen bei Ihnen an.
Weil die Verwaltung nicht erreichbar ist, landet alles wieder bei Ihnen.
Sie haben keinen Überblick.
Welche Miete eingegangen ist und wo die Kautionen liegen, erfahren Sie nur auf Nachfrage.
Bei uns anders
Wir gehen persönlich ans Telefon und antworten auf Nachrichten innerhalb von 24 Stunden, montags bis freitags.
Nehmen Sie die Kündigungsfrist aus Ihrem Verwaltervertrag. Wir rechnen aus, wann er frühestens endet.
sobald Ihre Kündigung zugeht
Sie kündigen, wir fordern ab jetzt Mietverträge, Mieterkonten, Kautionsnachweise und Schlüssel an.
am Ende der Kündigungsfrist
Bis hierhin ist die bisherige Verwaltung zuständig. Offene Punkte halten wir in der Übergabeliste fest.
am Tag danach
Ihre Mieter haben uns als Ansprechpartner und zahlen auf das neue Konto. Die Kautionen liegen weiter getrennt von Ihrem Vermögen (§ 551 Abs. 3 BGB).
Richtwert, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist Ihr Vertrag, bei einer festen Laufzeit zählt deren Ende.
Ihr Aufwand ist eine Kündigung bei Ihrer bisherigen Verwaltung. Alles davor und danach übernehmen wir, für ein Haus oder Ihren ganzen Bestand.
Als Vermieter brauchen Sie keine Versammlung und keinen Beschluss. Es zählt nur die Kündigungsfrist in Ihrem Verwaltervertrag. Die Mietverträge bleiben, wie sie sind, Ihre Mieter bekommen nur einen neuen Ansprechpartner.
Unverbindlich. Rückmeldung bis Freitag, 16. Oktober.
Ihr TeilSie nennen uns Ihre Häuser und die Zahl der Wohnungen, auch für mehrere Objekte auf einmal.
Unser TeilWir melden uns persönlich und nennen den Preis schriftlich, die einmalige Übernahmegebühr inklusive. Und wir sagen ehrlich, ob wir zu Ihrem Bestand passen.
Ihr TeilSie kündigen den Vertrag mit Ihrer bisherigen Verwaltung.
Unser TeilWir sehen den Vertrag vorher mit Ihnen durch, nennen den frühesten Termin und legen mit Ihnen den Stichtag fest.
Ihr TeilNichts. Sie werden informiert.
Unser TeilWir fordern Mietverträge, Mieterkonten, Kautionen, Schlüssel und Unterlagen an und haken nach, bis alles da ist.
Ihr TeilSie merken vor allem, dass jemand rangeht.
Unser TeilIhre Mieter, Hausmeister und Handwerker haben ab dem Stichtag uns als Ansprechpartner.
Das nehmen wir Ihnen beim Wechsel ab
Die Abrechnung muss spätestens zwölf Monate nach dem Abrechnungsjahr beim Mieter sein (§ 556 Abs. 3 BGB). Wer sie im Wechseljahr macht, klären wir als Erstes, damit keine Nachzahlung verloren geht.
Die Unterlagen gehören Ihnen. Die bisherige Verwaltung muss herausgeben, was sie für Sie erhalten hat (§§ 675, 667 BGB). Wir fordern schriftlich an und gleichen mit einer Liste ab.
Dann läuft der Wechsel über einen Beschluss in der Versammlung. Der Verwalter ist jederzeit abberufbar, sein Vertrag endet spätestens sechs Monate danach (§ 26 Abs. 3 WEG). Mehr zur WEG-Verwaltung
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.
Offen gerechnet: Ihr Richtwert in Sekunden, und darunter alles, was je nach Fall dazukommen kann.
Ihr Richtwert für die Verwaltung
ab614,04€im Monat, inklusive 19 % MwSt.
516 €netto im Monat
21,50 €netto je Einheit
Direkt über einer Stufengrenze gilt mindestens der Betrag der kleineren Stufe, hier wie bei 20 Einheiten.
Euro je Einheit und Monat, netto. Je größer das Haus, desto günstiger.
Nicht jedes Haus braucht es. Wenn doch, steht der Betrag vorher schriftlich im Angebot.
Alle Angaben sind Richtwerte, gleich ob Eigentümergemeinschaft, Mietshaus oder Gewerbe. Je nach Objektart und Situation können Preise und Zusatzkosten abweichen.
Aus unserem Büro in der Altenaer Straße 163a in Lüdenscheid. Wenn Sie anrufen, nimmt jemand von uns ab.
02351 6791511Mo bis Fr 10 bis 18 Uhr, Termine nach Vereinbarung
Marcus SchmidtGeschäftsführerUnverbindlich und kostenlos. Sie brauchen nur ein paar Angaben zum Objekt, keine Unterlagen.
Lieber reden? Bei uns geht noch ein Mensch ans Telefon. 02351 6791511 Mo bis Fr 10 bis 18 Uhr, Termine nach Vereinbarung
Angekommen
Ihre Vorgangsnummer
Eilt es? Rufen Sie an und nennen Sie Ihre Vorgangsnummer: 02351 6791511
Kurze Antworten, mit dem Paragrafen oder Urteil dazu.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Rufen Sie an, wir beantworten sie gern direkt. Bei uns geht noch ein Mensch ans Telefon. Mo bis Fr 10 bis 18 Uhr, Termine nach Vereinbarung.
02351 6791511Sie kündigen den Vertrag mit Ihrer bisherigen Verwaltung, mit der Frist und zu dem Termin, die darin stehen. Eine Versammlung oder einen Beschluss brauchen Sie nicht.
Wir sehen den Vertrag vorher mit Ihnen durch, nennen den frühesten Termin und bereiten die Übergabe vor, während die Frist läuft.
Kündigungstermin ausrechnenNein. Ihr Vertragspartner bleiben Sie, die Mietverträge ändern sich nicht. Ihre Mieter bekommen von uns nur die Nachricht, wer ab dem Stichtag ihr Ansprechpartner ist und auf welches Konto die Miete geht.
Ja. Was die Verwaltung für Sie erhalten hat, muss sie herausgeben, darunter Mietverträge, Mieterkonten, Belege und Schlüssel (§§ 675, 667 BGB). Die Unterlagen gehören Ihnen.
Wir fordern alles schriftlich an, gleichen es mit einer Liste ab und haken nach, bis es vollständig ist.
Die Kautionen müssen getrennt von Ihrem Vermögen angelegt sein (§ 551 Abs. 3 BGB). Beim Wechsel lassen wir uns für jeden Mieter nachweisen, wo seine Kaution liegt und wie hoch sie ist, und übernehmen die Konten.
Das hängt vom Stichtag und vom alten Vertrag ab. Wichtig ist, dass die Abrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter ist, sonst ist eine Nachzahlung verloren (§ 556 Abs. 3 BGB). Wir klären das beim Wechsel als Erstes, damit keine Frist verstreicht.
Ja. Vom einzelnen Mehrfamilienhaus bis zum Bestand mit vielen Wohnungen in mehreren Häusern. Je mehr Einheiten, desto günstiger je Einheit, ab 21 Einheiten ab 21,50 € netto im Monat. Für mehrere Häuser machen wir ein Angebot für den ganzen Bestand.
Angebot anfordernFür die Übernahme berechnen wir eine einmalige Übernahmegebühr, der Betrag steht vorher schriftlich im Angebot. Danach gilt unsere Staffel je Einheit und Monat, ohne festen Mindestbetrag.
Zu den KostenSo lange, wie die Kündigungsfrist in Ihrem Vertrag. Die Übergabe bereiten wir in dieser Zeit vor, damit ab dem Stichtag alles läuft. Wie schnell die Unterlagen kommen, hängt dann vor allem von der bisherigen Verwaltung ab.
Über einen Beschluss in der Eigentümerversammlung, die einfache Mehrheit genügt (§ 25 Abs. 1 WEG). Seit Dezember 2020 ist der Verwalter jederzeit abberufbar, sein Vertrag endet spätestens sechs Monate danach (§ 26 Abs. 3 WEG). Eingeladen wird mit mindestens drei Wochen Frist (§ 24 Abs. 4 WEG).
Zur WEG-VerwaltungAuf E-Mails und Nachrichten antworten wir innerhalb von 24 Stunden, montags bis freitags. Nach einer Anfrage über diese Seite bekommen Sie eine Vorgangsnummer und ein festes Datum für unsere Rückmeldung.
Bei uns geht noch ein Mensch ans Telefon. Mo bis Fr 10 bis 18 Uhr, Termine nach Vereinbarung: 02351 6791511.
Mietverwaltung Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und ganzen Beständen: Miete, Nebenkosten, Mieterwechsel, Handwerker.
Gewerbeobjekte Für Laden, Büro, Praxis und gemischt genutzte Häuser, mit den Fristen des Gewerbemietrechts.
Sondereigentum Für einzelne Wohnungen in Häusern, die wir als WEG-Verwalter betreuen: Miete, Abrechnung, Versammlung.
WEG-Verwaltung Für Eigentümergemeinschaften: Versammlung, Wirtschaftsplan, Abrechnung, Beschlüsse umsetzen. In Lüdenscheid und in allen 15 Orten des Märkischen Kreises.
Google-Bewertungen
Aus unserem Google-Profil Schmidt Immobilien & Hausverwaltung, für Verwaltung, Verkauf und Vermietung. Ein Büro, ein Ansprechpartner.
Alle Bewertungen auf Google„Ehrlich, lustig, professionell! Super Makler der nicht nur das verkaufen im Blick hat sondern auch die Menschen die dahinter stehen. Top Abwicklung. Immer wieder gerne!“
„Wir wollen uns einmal ganz herzlich bei dem herr Schmidt bedanken . Ein unglaublich sehr sympathischer und netter Mensch. Dank ihn hat mein Bruder in Sekunden schnelle eine top Wohnung bekommen . Vielen Dank für alles .“
„Ich kann gar nicht genug betonen, wie zufrieden wir mit der Unterstützung von Herrn Schmidt war! Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss des Kaufprozesses fühlten wir uns stets gut betreut und informiert. …“
„Ich wollte mich bei dem Herrn Schmidt bedanken. Der Verkauf meines Hauses war dank Marcus Schmidts Hilfe sehr schnell und unkompliziert. Die gesamte Abwicklung war super organisiert …“
„Wir möchten uns bei Herrn Schmidt bedanken für die tolle Beratung und die hervorragende Zusammenarbeit. …“
„Hallo, ich wollte mich hier nochmal bei dem Herrn Marcus Schmidt BEDANKEN, für seine Bemühungen. Der Herr Schmidt war für mich als Makler sehr freundlich und hilfsbereit …“
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Ausgewählte Bewertungen, wörtlich zitiert, Kürzungen sind mit … markiert. Stand September 2026. Eine eigene Prüfung, ob die Verfasser Kunden sind, findet nicht statt. Bewertungen von Mitarbeitern zeigen wir nicht.