01Grundsteuer bleibt bei 560 Prozent
Breckerfeld hat keine getrennten Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke eingeführt. Für alle Grundstücke gilt derselbe Satz, 2025 wie 2026 jeweils 560 Prozent.
Die Beträge haben sich mit der Reform trotzdem verschoben, weil jedes Grundstück neu bewertet wurde. Wir legen den aktuellen Bescheid der Betriebskostenabrechnung zugrunde und passen die Vorauszahlungen an, wenn der Betrag sich spürbar geändert hat.
02Wärmeplanung mit fünf Nachbarstädten
Breckerfeld will die kommunale Wärmeplanung gemeinsam mit Ennepetal, Gevelsberg, Schwelm, Sprockhövel und Wetter angehen. Ein gemeinsamer Dienstleister soll für jede Stadt einen eigenen Plan erstellen, nach Landesrecht muss er bis Mitte 2028 vorliegen.
Wichtig wird der Plan für Vermieter, sobald eine Heizung ersetzt werden muss. Wir verfolgen die Planung und besprechen mit Ihnen rechtzeitig, welche Lösung für Ihr Haus in Frage kommt.
03Mietspiegel mit den Nachbarstädten
Für Breckerfeld gilt eine Vergleichsmietentabelle, die der Mieterverein Schwelm und die Haus & Grund Vereine gemeinsam für Gevelsberg, Ennepetal, Breckerfeld und Schwelm herausgeben, Stand 1. Januar 2024. Sie nennt je nach Baujahr und Wohnlage Spannen von 5,35 bis 11,85 Euro je Quadratmeter nettokalt.
Die Mieterschutzverordnung NRW gilt in Breckerfeld nicht, die Kappungsgrenze liegt bei 20 Prozent in drei Jahren. Wir prüfen, wo Ihre Mieten stehen, und begründen Erhöhungen nachvollziehbar.