WEG-Verwaltung. Im Märkischen Kreis, in Dortmund, Hamm, Lünen und ganz NRW.
Versammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und die Umsetzung Ihrer Beschlüsse. Für Eigentümergemeinschaften jeder Größe, mit einem Team, das ans Telefon geht.
5,054 Google-Bewertungen Schmidt Immobilien & HausverwaltungWEG-Verwaltung in Kürze
Kurz erklärt
WEG-Verwaltung
die, Substantiv
Die Verwaltung einer Eigentümergemeinschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz: Hausgeld, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Eigentümerversammlung und die Umsetzung der Beschlüsse.
- ab 21,50 €netto je Einheit und Monat
- 1 Kontoje Gemeinschaft, getrennt von allen anderen
- 24 Stundenbis zur Antwort auf Ihre Nachricht, montags bis freitags
-
Eigenes Konto.
Je Gemeinschaft ein eigenes Konto, getrennt von anderen Häusern und von unserem Vermögen.
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Auch online.
Die Versammlung vor Ort, hybrid oder ganz per Video, so wie Ihre Gemeinschaft es beschließt.
-
Abgesichert.
Mit Vermögensschadenhaftpflicht, falls bei der Verwaltung ein Fehler Geld kostet. Erlaubnis nach § 34c GewO.
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Persönlich.
Am Telefon, Mo bis Fr von 10 bis 18 Uhr. Auf Nachrichten antworten wir innerhalb von 24 Stunden, montags bis freitags.
Fünf Schritte im Jahr.
Und alles dazwischen.
Das Wohnungseigentumsgesetz gibt den Takt vor. Wir halten ihn, und Sie sehen an jedem Schritt, worauf er beruht.
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Abrechnen
Jahresabrechnung mit allen Einnahmen und Ausgaben, dazu der Vermögensbericht mit dem Stand der Rücklagen.
§ 28 Abs. 2 und 4 WEG -
Planen
Wirtschaftsplan für das neue Jahr: welche Kosten anstehen und welches Hausgeld dafür nötig ist.
§ 28 Abs. 1 WEG -
Einladen
Einladung mit Tagesordnung und Beschlussvorlagen, in Textform und mindestens drei Wochen vorher.
§ 24 Abs. 4 WEG -
Versammeln
Wir leiten die Eigentümerversammlung, vor Ort, hybrid oder ganz online.
§ 23 und § 24 Abs. 5 WEG -
Umsetzen
Niederschrift und Beschluss-Sammlung. Und dann das Wichtigste: Die Beschlüsse werden erledigt.
§ 24 Abs. 6 bis 8 WEG
Was wir für Sie tun. Das ganze Jahr über.
1 Konto
je Gemeinschaft, getrennt geführt
Hausgeld und Rücklage
Das Geld Ihrer Gemeinschaft liegt auf ihrem eigenen Konto. Wir behalten die Eingänge laufend im Blick und erinnern, wenn Hausgeld fehlt.
Rechnungen
Geprüft, bezahlt und mit Beleg abgelegt, damit die Abrechnung am Ende stimmt.
11 Betriebe
feste Partner aus der Region
Handwerker
Beauftragen, Termin abstimmen, Arbeit prüfen, Rechnung kontrollieren.
Versicherungsschäden
Schaden melden, Handwerker koordinieren, mit der Versicherung abrechnen.
Wartung und Prüfpflichten
Prüf- und Wartungstermine laufen über unseren Kalender, nicht über Ihr Gedächtnis.
24 h
bis zur Antwort
Ansprechpartner für Eigentümer und Beirat
Fragen, Schäden, Wünsche: bei uns landet alles an einer Stelle. Am Telefon sprechen Sie mit uns persönlich.
02351 6791511
Was kostet Ihre Verwaltung?
Offen gerechnet: Ihr Richtwert in Sekunden, und darunter alles, was je nach Fall dazukommen kann.
Ihr Richtwert für die Verwaltung
ab614,04€im Monat, inklusive 19 % MwSt.
516 €netto im Monat
21,50 €netto je Einheit
Direkt über einer Stufengrenze gilt mindestens der Betrag der kleineren Stufe, hier wie bei 20 Einheiten.
Euro je Einheit und Monat, netto. Je größer das Haus, desto günstiger.
- 58,90 1 bis 3
- 38,90 4 bis 6
- 34,90 7 bis 12
- 27,50 13 bis 20
- 21,50 ab 21
Offen gesagt Das kann dazukommen
Nicht jedes Haus braucht es. Wenn doch, steht der Betrag vorher schriftlich im Angebot.
- Übernahme des Objektseinmalige Übernahmegebühr
- EigentümerversammlungPauschale je Versammlung
- VersicherungsschadenPauschale für die Abwicklung
- GerichtsverfahrenKosten für die Abwicklung
- Vermietung einer Gewerbeeinheit1,5 Kaltmieten zzgl. MwSt.
Alle Angaben sind Richtwerte, gleich ob Eigentümergemeinschaft, Mietshaus oder Gewerbe. Je nach Objektart und Situation können Preise und Zusatzkosten abweichen.
Ihr Ansprechpartner.
Mit Namen und Gesicht.
Aus unserem Büro in der Altenaer Straße 163a in Lüdenscheid. Wenn Sie anrufen, nimmt jemand von uns ab.
02351 6791511Mo bis Fr 10 bis 18 Uhr, Termine nach Vereinbarung
Marcus SchmidtGeschäftsführer
Verwalter wechseln,
rundum sorglos.
Ihr Aufwand ist ein Beschluss in der Eigentümerversammlung. Alles davor und danach übernehmen wir.
Seit der WEG-Reform im Dezember 2020 kann eine Gemeinschaft ihren Verwalter jederzeit abberufen. Der alte Vertrag endet spätestens sechs Monate danach (§ 26 Abs. 3 WEG). Sie müssen also nicht auf das Ende einer langen Laufzeit warten.
Unverbindlich. Rückmeldung bis Montag, 26. Oktober. Fristen und Details zum Wechsel
-
Angebot einholen
Ihr TeilSie beantworten fünf kurze Fragen, das dauert zwei Minuten.
Unser TeilWir melden uns persönlich und nennen den Preis schriftlich, die einmalige Übernahmegebühr inklusive. Und wir sagen ehrlich, ob wir zu Ihrem Haus passen.
-
Beschluss fassen
Ihr TeilDie Versammlung stimmt ab. Die einfache Mehrheit genügt.
Unser TeilWir liefern die Beschlussvorlage und den Vertragsentwurf und stellen uns auf Wunsch in der Versammlung vor.
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Übergabe
Ihr TeilNichts. Sie werden informiert.
Unser TeilWir fordern Unterlagen, Beschluss-Sammlung und Konten beim bisherigen Verwalter an und haken nach, bis alles da ist.
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Es läuft
Ihr TeilSie merken vor allem, dass jemand rangeht.
Unser TeilEigentümer, Mieter, Hausmeister und Versorger haben ab dem Stichtag uns als Ansprechpartner.
Das nehmen wir Ihnen beim Wechsel ab
- Beschlussvorlage und Vertragsentwurf für die Versammlung
- Anforderung aller Unterlagen beim bisherigen Verwalter
- Übernahme der Konten und Umstellung der Hausgeldzahlungen
- Information an Eigentümer, Mieter und Dienstleister
- Durchsicht von Wartungsverträgen, Versicherungen und Fristen
- Offene Punkte aus der Übergabe bleiben bei uns auf der Liste
In fünf Fragen zu Ihrem Angebot
Unverbindlich und kostenlos. Sie brauchen nur ein paar Angaben zum Objekt, keine Unterlagen.
- Fünf kurze Fragen Fast alles zum Antippen. Das dauert etwa zwei Minuten.
- Sofort eine Größenordnung Schon bei Frage 2 sehen Sie, in welchem Rahmen die Kosten liegen.
- Rückmeldung bis Montag, 26. Oktober Wir melden uns persönlich bei Ihnen. Danach bekommen Sie Ihr Angebot schriftlich.
Lieber reden? Bei uns geht noch ein Mensch ans Telefon. 02351 6791511 Mo bis Fr 10 bis 18 Uhr, Termine nach Vereinbarung
Angekommen
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Ihre Vorgangsnummer
- Heute Wir sehen uns Ihre Angaben an.
- Bis Montag, 26. Oktober Wir melden uns bei Ihnen und klären die offenen Fragen.
- Danach Sie bekommen Ihr Angebot schriftlich. Unverbindlich, Sie entscheiden in Ruhe.
Eilt es? Rufen Sie an und nennen Sie Ihre Vorgangsnummer: 02351 6791511
Was Eigentümer uns fragen
Kurze Antworten, mit dem Paragrafen dazu, wo das Gesetz etwas regelt.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Rufen Sie an, wir beantworten sie gern direkt. Bei uns geht noch ein Mensch ans Telefon. Mo bis Fr 10 bis 18 Uhr, Termine nach Vereinbarung.
02351 6791511Was kostet eine WEG-Verwaltung in Lüdenscheid?
Wir rechnen eine feste Pauschale je Einheit und Monat. Je größer die Gemeinschaft, desto günstiger wird es je Einheit:
- 1 bis 3 Einheiten: ab 58,90 € netto je Einheit und Monat
- 4 bis 6 Einheiten: ab 38,90 € netto je Einheit und Monat
- 7 bis 12 Einheiten: ab 34,90 € netto je Einheit und Monat
- 13 bis 20 Einheiten: ab 27,50 € netto je Einheit und Monat
- Mehr als 20 Einheiten: ab 21,50 € netto je Einheit und Monat
Alle Preise zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer. Je nach Objekt kann der Preis abweichen. Dazu kommen eine einmalige Übernahmegebühr und Pauschalen für besondere Aufgaben, etwa die Abwicklung von Versicherungsschäden. Was genau, steht offen im Kostenrechner.
Zum KostenrechnerWie wechseln wir als Gemeinschaft den Verwalter?
Die Eigentümerversammlung beschließt die Abberufung des bisherigen und die Bestellung des neuen Verwalters. Seit der WEG-Reform im Dezember 2020 ist die Abberufung jederzeit möglich, der alte Vertrag endet spätestens sechs Monate danach (§ 26 Abs. 3 WEG).
Wir liefern Beschlussvorlage und Vertragsentwurf und kümmern uns um die Übergabe der Unterlagen und Konten.
So läuft der WechselFür wie lange wird ein WEG-Verwalter bestellt?
Für höchstens fünf Jahre. Bei der ersten Bestellung nach Gründung der Gemeinschaft für höchstens drei Jahre (§ 26 Abs. 2 WEG).
Eine erneute Bestellung ist möglich. Der Beschluss dazu darf frühestens ein Jahr vor Ablauf der Bestellzeit gefasst werden.
Können wir die Eigentümerversammlung online abhalten?
Ja, bei uns geht das. Die Gemeinschaft kann beschließen, dass Eigentümer auch online teilnehmen, zum Beispiel per Video neben der Versammlung vor Ort (§ 23 Abs. 1 WEG).
Seit Oktober 2024 ist auch eine rein virtuelle Versammlung möglich. Dafür braucht es drei Viertel der abgegebenen Stimmen, der Beschluss gilt für höchstens drei Jahre (§ 23 Abs. 1a WEG). Bis einschließlich 2028 muss dann trotzdem einmal im Jahr eine Versammlung vor Ort stattfinden, außer alle stimmen dagegen.
Wie oft findet eine Eigentümerversammlung statt?
Mindestens einmal im Jahr (§ 24 Abs. 1 WEG). Die Einladung kommt in Textform, also zum Beispiel per E-Mail, und mindestens drei Wochen vorher, außer es ist besonders dringend (§ 24 Abs. 4 WEG).
Nach der Versammlung bekommen Sie die Niederschrift, und jeder Beschluss wird in der Beschluss-Sammlung geführt.
Wo liegt das Geld unserer Gemeinschaft?
Auf einem eigenen Konto Ihrer Gemeinschaft. Nicht auf einem Sammelkonto mit anderen Häusern und getrennt von unserem eigenen Vermögen.
Einmal im Jahr bekommen Sie den Vermögensbericht mit dem Stand der Rücklagen und dem wesentlichen Vermögen der Gemeinschaft (§ 28 Abs. 4 WEG).
Verwalten Sie auch kleine Gemeinschaften mit drei oder vier Wohnungen?
Ja. Unsere Preisstaffel beginnt bei einer Einheit, für 1 bis 3 Einheiten gilt ab 58,90 € netto je Einheit und Monat.
Gerade kleine Gemeinschaften finden oft schwer einen Verwalter. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir Ihr Haus sinnvoll betreuen können.
Angebot anfordernKümmern Sie sich auch um meine vermietete Wohnung im Haus?
Ja, auf Wunsch. Neben der Verwaltung des Hauses übernehmen wir als Sondereigentumsverwaltung auch Ihre Wohnung: Miete, Kaution, Nebenkostenabrechnung für Ihren Mieter und Mieterwechsel. Das ist ein eigener Vertrag zwischen Ihnen und uns.
Zur SondereigentumsverwaltungWie schnell melden Sie sich?
Auf E-Mails und Nachrichten antworten wir innerhalb von 24 Stunden, montags bis freitags. Nach einer Anfrage über diese Seite bekommen Sie eine Vorgangsnummer und ein festes Datum für unsere Rückmeldung.
Bei uns geht noch ein Mensch ans Telefon. Mo bis Fr 10 bis 18 Uhr, Termine nach Vereinbarung: 02351 6791511.
Was wir außerdem
für Eigentümer tun.
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Mietverwaltung Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und ganzen Beständen: Miete, Nebenkosten, Mieterwechsel, Handwerker. -
Gewerbeobjekte Für Laden, Büro, Praxis und gemischt genutzte Häuser, mit den Fristen des Gewerbemietrechts. -
Sondereigentum Für einzelne Wohnungen in Häusern, die wir als WEG-Verwalter betreuen: Miete, Abrechnung, Versammlung.
In Lüdenscheid und in allen 15 Orten des Märkischen Kreises.
