Grundsteuer, zweimal beschlossen
Für 2026 hatte der Rat im Dezember 2025 zunächst getrennte Hebesätze beschlossen. Inzwischen gilt rückwirkend zum 1. Januar ein einheitlicher Satz von 834 Prozent, die neuen Bescheide kamen im April 2026.
2025 lagen die Sätze bei 669 Prozent für Wohngrundstücke und 1.338 Prozent für Nichtwohngrundstücke. Wir rechnen nach dem gültigen Bescheid ab und passen die Vorauszahlungen Ihrer Mieter danach an.




