01Grundsteuer: niedrig für Wohnen, doppelt so hoch für Gewerbe
Radevormwald trennt seit 2025 bei der Grundsteuer B. Für Wohngrundstücke gilt ein Hebesatz von 532 Prozent, für Geschäfts- und andere Nichtwohngrundstücke 1.102 Prozent. 2024 lag der einheitliche Satz noch bei 490 Prozent. Laut Gutachterausschuss hatte Radevormwald 2025 damit den niedrigsten Satz im Oberbergischen Kreis.
Für gemischt genutzte Häuser mit Laden oder Praxis im Erdgeschoss kommt es darauf an, wie das Finanzamt das Grundstück eingeordnet hat. Wir prüfen den Bescheid, verteilen die Grundsteuer richtig auf Wohn- und Gewerbemieter und passen die Vorauszahlungen an.
02Haus- und Hofprogramm: Zuschuss für Fassaden in der Innenstadt
Für Häuser im Stadtumbaugebiet Innenstadt zahlt die Stadt einen Zuschuss zu Fassade, Dach, Entsiegelung und Begrünung. Gefördert wird bis zur Hälfte der Kosten, höchstens 10.000 Euro je Haus. Die Richtlinie gilt seit Juli 2025, die Maßnahmen müssen bis Ende 2028 umgesetzt sein.
Wichtig ist der Ablauf: Bei der Antragstellung darf mit der Maßnahme noch nicht begonnen sein, ein früherer Start braucht eine schriftliche Zustimmung der Stadt. In einer Eigentümergemeinschaft gehört der Antrag deshalb in die Beschlussvorlage, bevor die Versammlung über die Fassade entscheidet. Das bereiten wir vor.
03Wärmeplan: Ergebnisse bis Ende 2026 erwartet
Stadt und Stadtwerke Radevormwald erstellen gemeinsam den kommunalen Wärmeplan. Bis Ende 2026 soll er öffentlich ausliegen, gesetzlich vorgeschrieben ist er bis Mitte 2028. Erst dann zeigt sich, in welchen Straßen ein Wärmenetz in Frage kommt und wo jedes Haus eine eigene Lösung braucht.
Steht bei Ihnen ein Heizungstausch an, lohnt es sich, die Ergebnisse abzuwarten, sofern die alte Anlage noch läuft. Fällt sie vorher aus, holen wir Angebote ein und stimmen die Lösung mit Ihnen oder der Eigentümergemeinschaft ab.