Altstadt: Denkmalbereich und Zuschuss für Fassaden
Der historische Stadtkern steht als Denkmalbereich unter Schutz, 14 Prozent der Wohngebäude in Hückeswagen sind vor 1919 entstanden. Für Arbeiten an Denkmälern und im Denkmalbereich braucht es eine Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz, auch wenn die Arbeiten baurechtlich genehmigungsfrei wären. Das kann schon neue Fenster oder eine andere Fassadenfarbe betreffen.
Über das Hof- und Fassadenprogramm der Stadt gibt es bis 2027 einen Zuschuss von bis zu 20.000 Euro je Gebäude, mit kostenloser Erstberatung durch den Altstadtarchitekten. Wir stimmen solche Vorhaben mit der Denkmalbehörde ab, holen Angebote ein und bereiten den Beschluss der Eigentümergemeinschaft vor.




